03.02.2025

Der AI Act sollte eigentlich für Rechtssicherheit bei Künstlicher Intelligenz in Europa sorgen, führt aber aktuell zu Unsicherheiten, da unklar ist, welche Anwendungen tatsächlich verboten sind.

Beitrag mit Bild

©peshkova/123rf.com

Seit dem 02.02.2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulativen KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Risiko tragen Unternehmen, die KI entwickeln oder einsetzen

Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: „Der AI Act sollte für Rechtssicherheit bei Künstlicher Intelligenz in Europa sorgen – aktuell droht das genaue Gegenteil. Mit den weiteren Regeln ist unklar, für welche Anwendungen das gesetzliche Verbot tatsächlich gilt. Die Politik hat beim AI Act hohe Anforderungen und enge Fristen für die Unternehmen aufgestellt, hat selbst aber ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Das Risiko tragen die Unternehmen, die KI entwickeln oder einsetzen. Während in den USA mit dreistelligen Milliardenbeträgen KI ausgebaut werden soll und in China extrem leistungsfähige Sprachmodelle veröffentlicht werden, werfen wir in Deutschland und Europa den KI-Unternehmen Knüppel zwischen die Beine.

Was sollten Unternehmen tun?

Dabei ist es keineswegs so, dass die Definition verbotener Praktiken nur eindeutig problematische Anwendungen erfasst. Auch bei den sog. KI-Kompetenzanforderungen, die praktisch alle KI entwickelnden oder einsetzenden Unternehmen betreffen, gibt es noch Unsicherheiten. Alle Unternehmen, die KI einsetzen, müssen sicherstellen, dass die betreffenden Beschäftigten über „ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ verfügen. Wann dieser Pflicht Genüge getan ist, ist auch deshalb noch unklar, weil bislang keine entsprechende Aufsicht in Deutschland eingerichtet wurde, die als Ansprechpartner für die Wirtschaft Hinweise geben könnte. Auch von europäischer Seite gibt es keine konkretisierenden Hinweise. Unternehmen sollten sich aber davon nicht abhalten lassen, ihre KI-Anstrengungen fortzusetzen, sondern vielmehr die Frist zum Anlass nehmen, ihre Beschäftigten im Umgang mit KI weiterzubilden und so über den AI Act hinaus fit zu machen.“


Bitkom vom 29.01.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung, Wirtschaftsrecht

©Zerbor/fotolia.com

10.12.2025

Die vom OLG festgelegten Referenzzinsen gelten laut BGH als fair, ausgewogen und rechtlich zulässig. Sie benachteiligen weder Sparer noch Sparkassen.

weiterlesen
BGH zum Referenzzins für Zinsanpassungen in Prämiensparverträgen

Meldung

©Ekaterina Pokrovsky/fotolia.com

08.12.2025

Das OLG Düsseldorf hat Eurowings verboten, mit CO2-Kompensation zu werben, wenn dadurch der falsche Eindruck einer klimaneutralen Flugreise entsteht.

weiterlesen
OLG Düsseldorf rügt CO2-Werbung von Eurowings

Meldung

©moovstock/123rf.com

05.12.2025

Das OLG Frankfurt/M. stellt klar, dass nicht jede Zahlung aus Moskau unter die EU-Sanktionen fällt. Was zählt, ist der konkrete Einzelfall.

weiterlesen
Russland-Sanktionen: Sparkasse durfte nicht die Auszahlung verweigern

Meldung

©Waldbach/fotolia.com

02.12.2025

Das LG München hat klargestellt, dass auf Betriebs- oder Kundenparkplätzen keine flächendeckende Räum- und Streupflicht besteht.

weiterlesen
Zur Streupflichtverletzung auf dem Betriebsgelände
WuW Zeitschrift plus Datenbank

Haben wir Ihr Interesse für WIRTSCHAFT und WETTBEWERB geweckt?

Sichern Sie sich das WuW Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank