21.06.2022

Das Bundeskartellamt soll missbrauchsunabhängige Eingriffsbefugnisse erhalten und Hürden für kartellrechtliche Gewinnabschöpfung sollen gesenkt werden.

Beitrag mit Bild

©Zerbor/fotolia.com

Angesichts der aktuellen Diskussion um Tankstellenpreise plant Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck eine Verschärfung des Wettbewerbsrechts. Eine Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen soll noch auf dieses Jahr vorgezogen werden. Ziel ist es, die Befugnisse des Kartellamts zu erweitern. Unter anderem sollen die Hürden für eine kartellrechtliche Gewinnabschöpfung gesenkt werden. Das Kartellamt soll zudem missbrauchsunabhängige Eingriffsbefugnisse erhalten. Eine solche Verschärfung des Wettbewerbsrechts kann zwar nicht kurzfristig in der aktuellen Situation wirken, aber dem Staat die nötige Stärke geben, zukünftig besser einzugreifen. Konkret soll die Novelle vom Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorgezogen werden, unter anderem mit folgenden Maßnahmen:

1. Missbrauchsunabhängige Entflechtung

Nach jetziger Rechtslage sind strukturelle Eingriffe in Märkte nur bei einem Kartellrechtsverstoß oder im Rahmen von Fusionskontrollentscheidungen möglich. Es existieren jedoch stark verfestigte Märkte mit wenigen Anbietern im Markt, denen aber weder Kartellrechtsverstöße noch wettbewerbsrechtswidrige Zusammenschlüsse nachweisbar sind.

So ist es derzeit im Kraftstoffmarkt kaum möglich, einen Kartellrechtsverstoß nachzuweisen. Es gibt ein Parallelverhalten. Das bedeutet, die Unternehmen kennen die Preise ihrer Wettbewerber, weil der Markt sehr transparent ist. Das heißt, auch ohne eine kartellrechtswidrige Absprache werden die Preise sehr schnell einander angeglichen. Deshalb soll die GWB-Novelle im Kartellrecht eine Entflechtungsmöglichkeit schaffen, die unabhängig von einem nachgewiesenen Verstoß gegen das Kartellrecht anwendbar ist.

2. Hürden für kartellrechtliche Gewinnabschöpfung senken

Neben der Verankerung von missbrauchsunabhängigen Eingriffsbefugnissen soll die Novelle auch die Voraussetzungen der sogenannten kartellrechtlichen Vorteilsabschöpfung (§ 34 GWB) modernisieren. Bereits nach aktueller Rechtslage gibt es das Instrument der kartellrechtlichen Vorteilsabschöpfung. Es handelt sich hierbei nicht um ein steuerrechtliches Instrument, sondern um ein Instrument des Kartellrechts. Es ermöglicht den Kartellbehörden, Unternehmen Vorteile zu entziehen, die sie aus wettbewerbswidrigem Verhalten erlangt haben. Zweck der Vorteilsabschöpfung ist vor allem die Verhütung von Kartellrechtsverstößen.

3. Sektoruntersuchungen schlagkräftiger ausgestalten

Bereits heute kann das Bundeskartellamt einzelne Wirtschaftszweige mit einer Sektoruntersuchung (§ 32e GWB) untersuchen. Allerdings ist die Verzahnung mit daraus folgenden, ggf. auch strukturellen Maßnahmen auf den Märkten verbesserungswürdig. Hierzu werden Reformoptionen geprüft, wie in Zukunft das Bundeskartellamt unmittelbar aus einer Sektoruntersuchung Maßnahmen ableiten kann wie etwa auch missbrauchsunabhängige Maßnahmen auf der Grundlage des neuen Entflechtungsinstruments.


BMWK vom 14.06.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung, Wirtschaftsrecht

©jirsak/123rf.com

08.07.2025

Durch klare Regeln für Umweltwerbung und ein Verbot manipulativer Designs im Online-Finanzbereich wird Transparenz geschaffen und Greenwashing erschwert.

weiterlesen
Klarheit statt Greenwashing: Neue Regeln für Umweltaussagen

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com

02.07.2025

Die EU-Kommission schlägt ein neues Klimaziel von 90% weniger Emissionen bis 2040 vor – ein ambitionierter Plan, der jedoch erhebliche Zweifel an Umsetzbarkeit aufwirft.

weiterlesen
EU-Klimagesetz: Neues Zwischenziel für 2040

Meldung

©jirsak/123rf.com

27.06.2025

Nur wenn eine zuständige Behörde die therapeutische Relevanz einer Bio-Herkunft bestätigt, darf ein Bio-Logo auf Arzneitees verwendet werden.

weiterlesen
Bio-Logo: EuGH setzt Grenzen

Meldung

nosua/123rf.com

24.06.2025

Durch das neue EU-Label sollen Verbraucher:innen sofort sehen, wie nachhaltig ein Gerät ist. Der Reparierbarkeits-Index zeigt, ob sich eine Investition auch langfristig lohnt.

weiterlesen
EU-Energielabel sorgt für mehr Transparenz
Wirtschaft und Wettbewerb - Zeitschrift und Cover

Haben wir Ihr Interesse für WIRTSCHAFT und WETTBEWERB geweckt?

Sichern Sie sich das WuW Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank