• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Umweltbonus: E-Auto-Förderung ab September 2023

16.08.2022

Am 11.08.2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) den Entwurf der novellierten Förderrichtlinie zum Umweltbonus zur Abstimmung an die übrigen betroffenen Ministerien der Bundesregierung gesandt.

Beitrag mit Bild

©estations/fotolia.com

Der Entwurf basiert auf den Eckpunkten, auf die sich die Bundesregierung am 26.07.2022 verständigt hatte. Neu ist, dass ab dem 01.09.2023 neben Privatpersonen auch gemeinnützige Organisationen weiterhin vom Umweltbonus profitieren sollen. Unternehmen kommen nicht mehr in den Genuss der Prämie.

So hoch ist der Umweltbonus

Die Mittel für den Umweltbonus wurden für das Jahr 2021 auf insg. 3,4 Mrd. Euro aufgestockt. Rund 3,09 Mrd. Euro wurden ausbezahlt. Die Finanzmittel für 2022 betragen 5 Mrd. Euro. Von Anfang 2023 an sinkt die E-Auto-Förderung für Pkw unter 40.000 Euro Nettolistenpreis von derzeit 6.000 auf 4.500 Euro. Fahrzeuge, die zwischen 40.000 und 65.000 Euro kosten, erhalten nur noch einen Zuschuss von 3.000 statt 5.000 Euro. Den Umweltbonus ist mit anderen Förderungen kombinierbar. Käuferinnen und Käufer können so ggf. von insgesamt noch höheren Förderungen profitieren. Voraussetzung dafür, dass Antragsteller neben dem Umweltbonus eine weitere öffentliche Förderung beantragen können, ist, dass der jeweilige Fördermittelgeber eine Verwaltungsvereinbarung mit dem BMWK abgeschlossen hat.

Eine Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge finden Sie hier.

Keine weitere Förderung von Plug-in-Fahrzeugen

Die Förderung für Plug-in-Hybridfahrzeuge (PHEV) soll am 31.12.2022 enden. Eine längere Förderung von PHEV in Abhängigkeit vom tatsächlichen elektrischen Fahranteil – wie im KoaV vorgesehen – würde in der Praxis zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen: Schnittstellen und das Auslesen am Auto oder „over the air“ und ein erhöhter administrativer Aufwand im BAFA wären nötig, um Datenschutzfragen zu genügen. Im Sinne einer möglichst schlanken Förderung, die angesichts ohnehin begrenzter Mittel den positiven Klimaschutzeffekt in den Mittelpunkt rückt, soll daher die Förderung von PHEV zum Jahreswechsel enden.

So geht es weiter

Nach Abschluss der Ressortabstimmung muss die Europäische Kommission die novellierte Förderrichtlinie noch auf ihre Beihilferelevanz hin überprüfen. Abschließend wird die novellierte Förderrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht und im Herbst 2022 in Kraft treten.


BMWK vom 11.08.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©murrstock_123rf.com

30.04.2025

Das OLG Frankfurt/M. hat klargestellt, dass Kartellverstöße nicht durch vertragliche Gerichtsstandsregelungen aus dem Einflussbereich deutscher Gerichte herausgelöst werden können.

weiterlesen
Kartellverstöße: OLG Frankfurt/M. schützt deutsche Gerichtszuständigkeit

Meldung, Wirtschaftsrecht

©jat306/fotolia.com

28.04.2025

Bürokratie bleibt ein massives Hemmnis für den Mittelstand – mit spürbaren finanziellen und psychologischen Folgen, zeigt eine aktuelle Befragung von KfW Research.

weiterlesen
KMU verwenden 7 % der Arbeitszeit für Bürokratie

Meldung

©Ekaterina Pokrovsky/fotolia.com

24.04.2025

Werbung mit Begriffen wie „grün“ oder „nachhaltig“ muss konkret erklärt und mit Fakten belegt sein, stellt das Landgericht Berlin II in einem aktuellen Urteil klar.

weiterlesen
Gericht verbietet Air-Baltic-Werbung für „grünes“ Fliegen

Meldung

©Sondem/fotolia.com

24.04.2025

Das Urteil des OLG Frankfurt/M. unterstreicht, dass Betreiber sozialer Netzwerke für unzureichende Datenschutzmaßnahmen haftbar gemacht werden können.

weiterlesen
Schadensersatz für Datenscraping: Facebook haftet
Wirtschaft und Wettbewerb - Zeitschrift und Cover

Haben wir Ihr Interesse für WIRTSCHAFT und WETTBEWERB geweckt?

Sichern Sie sich das WuW Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank