• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Umweltbonus: E-Auto-Förderung ab September 2023

16.08.2022

Am 11.08.2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) den Entwurf der novellierten Förderrichtlinie zum Umweltbonus zur Abstimmung an die übrigen betroffenen Ministerien der Bundesregierung gesandt.

Beitrag mit Bild

©estations/fotolia.com

Der Entwurf basiert auf den Eckpunkten, auf die sich die Bundesregierung am 26.07.2022 verständigt hatte. Neu ist, dass ab dem 01.09.2023 neben Privatpersonen auch gemeinnützige Organisationen weiterhin vom Umweltbonus profitieren sollen. Unternehmen kommen nicht mehr in den Genuss der Prämie.

So hoch ist der Umweltbonus

Die Mittel für den Umweltbonus wurden für das Jahr 2021 auf insg. 3,4 Mrd. Euro aufgestockt. Rund 3,09 Mrd. Euro wurden ausbezahlt. Die Finanzmittel für 2022 betragen 5 Mrd. Euro. Von Anfang 2023 an sinkt die E-Auto-Förderung für Pkw unter 40.000 Euro Nettolistenpreis von derzeit 6.000 auf 4.500 Euro. Fahrzeuge, die zwischen 40.000 und 65.000 Euro kosten, erhalten nur noch einen Zuschuss von 3.000 statt 5.000 Euro. Den Umweltbonus ist mit anderen Förderungen kombinierbar. Käuferinnen und Käufer können so ggf. von insgesamt noch höheren Förderungen profitieren. Voraussetzung dafür, dass Antragsteller neben dem Umweltbonus eine weitere öffentliche Förderung beantragen können, ist, dass der jeweilige Fördermittelgeber eine Verwaltungsvereinbarung mit dem BMWK abgeschlossen hat.

Eine Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge finden Sie hier.

Keine weitere Förderung von Plug-in-Fahrzeugen

Die Förderung für Plug-in-Hybridfahrzeuge (PHEV) soll am 31.12.2022 enden. Eine längere Förderung von PHEV in Abhängigkeit vom tatsächlichen elektrischen Fahranteil – wie im KoaV vorgesehen – würde in der Praxis zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen: Schnittstellen und das Auslesen am Auto oder „over the air“ und ein erhöhter administrativer Aufwand im BAFA wären nötig, um Datenschutzfragen zu genügen. Im Sinne einer möglichst schlanken Förderung, die angesichts ohnehin begrenzter Mittel den positiven Klimaschutzeffekt in den Mittelpunkt rückt, soll daher die Förderung von PHEV zum Jahreswechsel enden.

So geht es weiter

Nach Abschluss der Ressortabstimmung muss die Europäische Kommission die novellierte Förderrichtlinie noch auf ihre Beihilferelevanz hin überprüfen. Abschließend wird die novellierte Förderrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht und im Herbst 2022 in Kraft treten.


BMWK vom 11.08.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung, Wirtschaftsrecht

©beebright/fotolia.com

02.09.2024

8 von 10 Unternehmen geben an, von Datendiebstahl, Spionage oder Sabotage betroffen zu sein. Dabei wird China immer mehr zum Standort Nr. 1 für Angreifer.

weiterlesen
Angriffe auf die deutsche Wirtschaft nehmen zu

Meldung

©valerybrozhinsky/fotolia.com

29.08.2024

Ein neuer Mechanismus für den grenzüberschreitenden Datenaustausch soll u.a. die Einhaltung der chinesischen Datengesetze für EU-Unternehmen erleichtern.

weiterlesen
EU und China starten neuen Mechanismus für Datenaustausch

Meldung

©Olivier Le Moal / istockfoto.com

27.08.2024

Mit der neuen Förderung sollen gerade die vielen mittelständischen Produktionsbetriebe bei der Umstellung auf CO₂-arme Verfahren unterstützt werden.

weiterlesen
Neue Förderrichtlinie für die Dekarbonisierung des Mittelstands

Meldung

©number1411/fotolia.com

21.08.2024

Am häufigsten setzen Start-ups auf eine Beteiligung in Form von virtuellen Anteilen (36 %), dahinter folgen Anteilsoptionen sowie reale Anteile mit je 6 %.

weiterlesen
Start-ups setzen verstärkt auf Mitarbeiterbeteiligung

Haben wir Ihr Interesse für WIRTSCHAFT und WETTBEWERB geweckt?

Sichern Sie sich das WuW Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank