Wird die Beweisführung für die Kommission im Bereich der nichtkoordinierten Effekte künftig deutlich erschwert? Ist von einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs nur noch auszugehen, wenn sich „engste Wettbewerber“ zusammenschließen? Ist angesichts der vom EuG hinsichtlich des Nachweises nichtkoordinierter Effekte in Oligopolsituationen gestellten Anforderungen künftig mit einer „Renaissance“ der koordinierten Effekte in Fusionskontrollverfahren zu rechnen? Und: Wie ist die Entscheidung des Gerichts im Ganzen zu bewerten? Sollte der EuGH hier korrigierend eingreifen? Diese und viele weitere Fragen werden im Dialog geklärt.
Meldung
20.12.2024
Das Verbot der Beteiligung reiner Finanzinvestoren an einer Rechtsanwaltsgesellschaft ist zulässig, um die anwaltliche Unabhängigkeit zu gewährleisten