• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Schadensersatz für Datenscraping: Facebook haftet

24.04.2025

Ein Urteil mit Signalwirkung: Das OLG Frankfurt spricht einer Facebook-Nutzerin 200 Euro Schadensersatz zu. Grund: Ihre Telefonnummer wurde durch fehlerhafte Voreinstellungen der Plattform missbraucht und landete im Darknet.

Beitrag mit Bild

©Sondem/fotolia.com

Das OLG Frankfurt/M. bringt mehr Klarheit beim Datenschutz: Die fehlerhafte Voreinstellung einer Suchfunktion auf Facebook führt zu einem Schadensersatzanspruch.

Hintergrund: Datenschutzlücke durch Voreinstellung

Die Klägerin hatte ihre Telefonnummer bei Facebook hinterlegt, jedoch so eingestellt, dass sie nur für sie sichtbar war. Über eine weitere Funktion – die Suchbarkeit per Telefonnummer – war die Standardeinstellung jedoch auf „alle“ gesetzt. Damit konnten Dritte über das sogenannte Kontaktimporttool bis 2019 Facebook-Profile anhand hochgeladener Telefonnummern finden.

Datenscraping und Datenleck

Zwischen 2018 und 2019 nutzten Unbekannte automatisierte Verfahren, um mithilfe solcher Telefonnummern gezielt Facebook-Profile zu finden und öffentlich einsehbare Daten zu extrahieren. Die Ergebnisse dieser massenhaften Datensammlung wurden 2021 im Darknet veröffentlicht – darunter auch die Daten der Klägerin.

Das Landgericht wies die Klage zunächst ab. In der Berufung entschied jedoch das OLG Frankfurt/M. zugunsten der Klägerin (Urteil vom 08.04.2025 – 6 U 79/23). Die Plattformbetreiberin Meta hat gegen den datenschutzrechtlichen Grundsatz der Datenminimierung verstoßen. Sie hätte Voreinstellungen so setzen müssen, dass personenbezogene Daten nicht ohne ausdrückliche Zustimmung Dritten zugänglich sind.

Schadensersatz wegen Kontrollverlust

Neben der Unterlassung weiterer Datenschutzverstöße sprach das Gericht der Klägerin 200 € immateriellen Schadensersatz zu. Grund: Der Kontrollverlust über ihre Daten und die berechtigte Sorge vor Missbrauch im Darknet führten wahrscheinlich zu psychischen Beeinträchtigungen.

Das Urteil stärkt damit die Rechte von Nutzerinnen und Nutzern sozialer Netzwerke. Plattformbetreiber sind verpflichtet, datenschutzfreundliche Voreinstellungen zu treffen – nicht die Nutzerinnen und Nutzer müssen aktiv für ihren Schutz sorgen.


OLG Frankfurt/M. vom 24.04.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©valerybrozhinsky/fotolia.com

23.05.2025

In gut 100 Tagen wird der EU Data Act verbindlich. Doch viele Unternehmen sind noch weit von der Umsetzung entfernt – mit weitreichenden Folgen.

weiterlesen
100 Tage vor dem Data Act: Kaum ein Unternehmen ist vorbereitet

Meldung

Seiya Tabuchi/istockphoto.com

20.05.2025

Nur 2 % der deutschen Aufsichtsräte halten sich beim Thema Künstliche Intelligenz für sehr sachkundig – der Großteil sieht deutlichen Nachholbedarf.

weiterlesen
Studie: KI im Aufsichtsrat

Meldung

©murrstock_123rf.com

30.04.2025

Das OLG Frankfurt/M. hat klargestellt, dass Kartellverstöße nicht durch vertragliche Gerichtsstandsregelungen aus dem Einflussbereich deutscher Gerichte herausgelöst werden können.

weiterlesen
Kartellverstöße: OLG Frankfurt/M. schützt deutsche Gerichtszuständigkeit

Meldung

©jat306/fotolia.com

28.04.2025

Bürokratie bleibt ein massives Hemmnis für den Mittelstand – mit spürbaren finanziellen und psychologischen Folgen, zeigt eine aktuelle Befragung von KfW Research.

weiterlesen
KMU verwenden 7 % der Arbeitszeit für Bürokratie
Wirtschaft und Wettbewerb - Zeitschrift und Cover

Haben wir Ihr Interesse für WIRTSCHAFT und WETTBEWERB geweckt?

Sichern Sie sich das WuW Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank