• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Schadensersatz für Datenscraping: Facebook haftet

24.04.2025

Ein Urteil mit Signalwirkung: Das OLG Frankfurt spricht einer Facebook-Nutzerin 200 Euro Schadensersatz zu. Grund: Ihre Telefonnummer wurde durch fehlerhafte Voreinstellungen der Plattform missbraucht und landete im Darknet.

Beitrag mit Bild

©Sondem/fotolia.com

Das OLG Frankfurt/M. bringt mehr Klarheit beim Datenschutz: Die fehlerhafte Voreinstellung einer Suchfunktion auf Facebook führt zu einem Schadensersatzanspruch.

Hintergrund: Datenschutzlücke durch Voreinstellung

Die Klägerin hatte ihre Telefonnummer bei Facebook hinterlegt, jedoch so eingestellt, dass sie nur für sie sichtbar war. Über eine weitere Funktion – die Suchbarkeit per Telefonnummer – war die Standardeinstellung jedoch auf „alle“ gesetzt. Damit konnten Dritte über das sogenannte Kontaktimporttool bis 2019 Facebook-Profile anhand hochgeladener Telefonnummern finden.

Datenscraping und Datenleck

Zwischen 2018 und 2019 nutzten Unbekannte automatisierte Verfahren, um mithilfe solcher Telefonnummern gezielt Facebook-Profile zu finden und öffentlich einsehbare Daten zu extrahieren. Die Ergebnisse dieser massenhaften Datensammlung wurden 2021 im Darknet veröffentlicht – darunter auch die Daten der Klägerin.

Das Landgericht wies die Klage zunächst ab. In der Berufung entschied jedoch das OLG Frankfurt/M. zugunsten der Klägerin (Urteil vom 08.04.2025 – 6 U 79/23). Die Plattformbetreiberin Meta hat gegen den datenschutzrechtlichen Grundsatz der Datenminimierung verstoßen. Sie hätte Voreinstellungen so setzen müssen, dass personenbezogene Daten nicht ohne ausdrückliche Zustimmung Dritten zugänglich sind.

Schadensersatz wegen Kontrollverlust

Neben der Unterlassung weiterer Datenschutzverstöße sprach das Gericht der Klägerin 200 € immateriellen Schadensersatz zu. Grund: Der Kontrollverlust über ihre Daten und die berechtigte Sorge vor Missbrauch im Darknet führten wahrscheinlich zu psychischen Beeinträchtigungen.

Das Urteil stärkt damit die Rechte von Nutzerinnen und Nutzern sozialer Netzwerke. Plattformbetreiber sind verpflichtet, datenschutzfreundliche Voreinstellungen zu treffen – nicht die Nutzerinnen und Nutzer müssen aktiv für ihren Schutz sorgen.


OLG Frankfurt/M. vom 24.04.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung, Wirtschaftsrecht

©georgejmclittle/fotolia.com

19.05.2026

Das OLG Frankfurt/M. entschied, dass ein per WhatsApp übermitteltes Angebot zum Aktienrückkauf nach 31 Tagen nicht mehr wirksam angenommen werden konnte.

weiterlesen
Vertragsangebot per WhatsApp gilt als Antrag unter Abwesenden

Meldung, Wirtschaftsrecht

sdecoret/123rf.com

18.05.2026

Ein Chatbot soll Kunden helfen, Termine zu buchen und Fragen zu beantworten. Doch wenn die KI falsche Angaben macht, wird daraus schnell ein rechtliches Problem.

weiterlesen
Unternehmen haften für falsche KI-Auskünfte

Meldung, Wirtschaftsrecht

©Zerbor/fotolia.com

12.05.2026

Werbeaussagen wie „macht nicht müde“ sind irreführend, wenn mögliche Nebenwirkungen eines Medikaments im Beipackzettel ausdrücklich genannt werden.

weiterlesen
Irreführende Werbung bei Allergiemittel

Meldung, Wirtschaftsrecht

©Stockfotos-MG/fotolia.com

11.05.2026

Das neue Gesetz weitet den Verbraucherschutz bei Krediten aus, erfasst künftig auch Kleinkredite und zinsfreie Finanzierungen.

weiterlesen
Mehr Verbraucherschutz bei Kreditverträgen
WuW Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für WIRTSCHAFT und WETTBEWERB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul WuW im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)