• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Sammelklage gegen Booking.com: 10.000 Hotels fordern Schadensersatz

05.08.2025

Europas Hotellerie setzt ein starkes Zeichen: Über 10.000 Hotels beteiligen sich bereits an einer europaweiten Sammelklage gegen Booking.com. Hintergrund ist die jahrelange Anwendung unzulässiger Bestpreisklauseln. Nun fordern die Betriebe Gerechtigkeit und Entschädigung.

Beitrag mit Bild

©Andreas Gruhl/fotolia.com

Die von der europäischen Hotelallianz HOTREC und mehr als 30 nationalen Hotelverbänden unterstützte pan-europäische Sammelklage gegen Booking.com wegen jahrelanger Verwendung kartellrechtswidriger Bestpreisklauseln erfreut sich eines ungebrochen starken Zuspruchs. Mehr als 10.000 Hotels aus ganz Europa haben sich bereits kosten- und risikofrei unter www.mybookingclaim.com zur Teilnahme angemeldet und die Registrierungen ebben nicht ab. Angesichts dieser dynamischen Anmeldesituation sowie der aktuell hohen betrieblichen Belastung in vielen touristischen Regionen Europas verlängern die Initiatoren der Sammelklage den Anmeldeschluss einmalig um vier Wochen bis zum 29.08.2025.

EuGH: Bestpreisklauseln sind kartellrechtswidrig

Ziel der Klage vor niederländischen Gerichten ist es, die Hoteliers für die durch die Verwendung sogenannter Paritätsklauseln durch Booking.com entstandenen finanziellen Schäden zu entschädigen. Spätestens nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19.09.2024 (C-264/23) steht fest, dass diese Klauseln gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen haben und europäischen Hotels Schadensersatz zusteht.

Die Klage wird von einem internationalen Team aus erfahrenen Wettbewerbsjuristen, Prozessanwälten und Ökonomen begleitet und von der Stiftung Hotel Claims Alliance eingebracht, um eine einheitliche und effiziente Durchsetzung in ganz Europa zu ermöglichen. Aufgrund der Deckungszusagen eines Prozessfinanzierers ist die Teilnahme für Hotels komplett kostenfrei.

Nahezu jedes EU-Land beteiligt

Die Initiative wird von den nationalen Hotelverbänden der folgenden Länder unterstützt: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Island, Italien, Irland, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.


IHA vom 30.07.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©georgejmclittle/fotolia.com

19.05.2026

Das OLG Frankfurt/M. entschied, dass ein per WhatsApp übermitteltes Angebot zum Aktienrückkauf nach 31 Tagen nicht mehr wirksam angenommen werden konnte.

weiterlesen
Vertragsangebot per WhatsApp gilt als Antrag unter Abwesenden

Meldung

sdecoret/123rf.com

18.05.2026

Ein Chatbot soll Kunden helfen, Termine zu buchen und Fragen zu beantworten. Doch wenn die KI falsche Angaben macht, wird daraus schnell ein rechtliches Problem.

weiterlesen
Unternehmen haften für falsche KI-Auskünfte

Meldung

©Zerbor/fotolia.com

12.05.2026

Werbeaussagen wie „macht nicht müde“ sind irreführend, wenn mögliche Nebenwirkungen eines Medikaments im Beipackzettel ausdrücklich genannt werden.

weiterlesen
Irreführende Werbung bei Allergiemittel

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com

11.05.2026

Das neue Gesetz weitet den Verbraucherschutz bei Krediten aus, erfasst künftig auch Kleinkredite und zinsfreie Finanzierungen.

weiterlesen
Mehr Verbraucherschutz bei Kreditverträgen
WuW Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für WIRTSCHAFT und WETTBEWERB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul WuW im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)