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  • Reform des Vergaberechts vom Bundeskabinett beschlossen

29.11.2024

Das Bundeskabinett hat am 27.11.2024 den vom Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegten Entwurf zu einem Gesetz zur Transformation des Vergaberechts beschlossen.

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© DOC RABE Media/fotolia.com

Der Gesetzentwurf zur Transformation des Vergaberechts wurde in einem intensiven Prozess mit allen Stakeholdern abgestimmt und ist das Ergebnis intensiver Aushandlungen. Die im Gesetzentwurf enthaltenen Maßnahmen basieren maßgeblich auf den Vorschlägen und über 450 Stellungnahmen aller relevanten Fachkreise im Rahmen einer öffentlichen Konsultation im Jahr 2023. Dabei wurde insbesondere Wert auf die Vereinfachung der Vergabeverfahren und Abbau überschüssiger Bürokratie sowie auf einfach umsetzbare, praxisnahe Regelungen für eine nachhaltigere Beschaffung gelegt.

Baustein des Vergabetransformationspakets

Dies ist der erste und wichtigste Baustein des Vergabetransformationspakets. Ziel ist eine weitreichende Entlastung der Wirtschaft und der öffentlichen Verwaltung. Einfache Vergabeverfahren helfen dabei, öffentliche Investitionen und die Bedarfsdeckung staatlicher Aufgaben schnell umzusetzen – gerade mit Blick auf dringend notwendige Infrastruktur- und Transformationsprojekte. Auch bei der Verteidigung und Sicherheit und für die Bundeswehr stehen dringliche Beschaffungen an, für die besondere Erleichterungen vorgesehen sind.

Auch sollen Innovationen in der öffentlichen Beschaffung gestärkt werden. Gerade die Chancen von jungen, kleinen und mittleren Unternehmen sollen verbessert werden; sie sollen mit dem Entwurf zukünftig mehr Berücksichtigung bei öffentlichen Aufträgen finden. Soziale und umweltbezogene Kriterien sollen bei den Vergabeverfahren im Regelfall mitgedacht und berücksichtigt werden. Die Anforderungen in der praktischen Anwendung für die Auftraggeber und die Unternehmen sollen dabei einfach und flexibel erfüllbar sein. Mit diesem Konzept soll die deutsche Wirtschaft im Wettbewerb um öffentliche Aufträge gestärkt werden und die Entwicklung grüner Leitmärkte, etwa bei Stahl und Zement, gefördert werden.

Die öffentliche Beschaffung hat eine große Bedeutung für die deutsche Wirtschaft. Aufträge mit einem Gesamtvolumen im unteren dreistelligen Milliardenbereich werden jährlich von öffentlichen Stellen vergeben.

Weniger Bürokratie – mehr Digitalisierung

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht unter anderem vor, dass Nachweispflichten für Unternehmen deutlich gesenkt, bürokratische Hürden abgebaut, Gesamtvergaben etwa zum Zweck beschleunigter Transformations-, Infrastruktur- und Verteidigungsprojekte erleichtert und Nachprüfungsverfahren digitalisiert werden. Dadurch werden öffentliche Aufträge wieder attraktiver für die deutsche Wirtschaft und der Wettbewerb gestärkt.

Bei dem neuen Regelfall einer nachhaltigen Beschaffung können die Auftraggeber über die bestmögliche Umsetzung selbst entscheiden. Denn sie haben selbst das größte Praxiswissen, wie Nachhaltigkeit am besten in das Vergabeverfahren integriert wird. Die Maßnahmen zur Nachhaltigkeit sind insgesamt einfach umsetzbar und an der Realität der Vergabepraxis orientiert.

Neben dem beschlossenen Vergaberechtstransformationsgesetz zur Reform der Regelungen oberhalb der EU-Schwellenwerte ist eine Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung vorgesehen.


BMWK vom 27.11.2024 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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