• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Phishing: Bank haftet nicht bei Leichtsinn im Netz

25.03.2025

Ein Verkäufer wird auf Kleinanzeigen.de Opfer eines Phishing-Betrugs und verliert über 2.400 Euro. Obwohl er die Rückbuchung von seiner Bank fordert, weist das Amtsgericht München seine Klage ab. Der Grund: grob fahrlässiges Verhalten im Umgang mit sensiblen Daten.

Beitrag mit Bild

© tashka2000/fotolia.com

Der Kläger bot Anfang August 2023 einen Gegenstand über Kleinanzeigen.de an. Ein vermeintlicher Kaufinteressent kontaktierte ihn und leitete ihn auf eine gefälschte Website weiter. Dort gab der Kläger seine Kreditkartendaten ein. Am 02.08.2023 erhielt er eine mobileTAN auf sein Handy – kurz darauf registrierte der Täter ein neues Gerät bei der Bank des Klägers. Zwei Abbuchungen über insgesamt 2.407,25 Euro folgten am selben Tag. Trotz sofortiger Kartensperrung und Rückbuchungsforderung verweigerte die Bank eine Erstattung. Der Kläger erhob daraufhin Klage vor dem Amtsgericht München.

Das Urteil: Grobe Fahrlässigkeit des Klägers

Das Amtsgericht München wies die Klage mit Urteil vom 21.01.2025 (222 C 15098/24) ab. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass der Kläger grob fahrlässig gehandelt habe. Die Eingabe sensibler Daten auf einer Phishing-Seite stelle eine schwerwiegende Sorgfaltspflichtverletzung dar.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Kläger die per SMS erhaltene mobileTAN zur Freigabe eines neuen Geräts auf der Phishing-Seite eingegeben hatte. Auch wenn sich der Kläger daran nicht erinnern könne, sei dies die einzig plausible Erklärung dafür, wie die TAN in die Hände des Täters gelangte. Die Bank treffe daher keine Pflicht zur Rückerstattung.

Entscheidende Überlegung: Verhalten eines verständigen Nutzers

Besonders betonte das Gericht, dass von einem durchschnittlich verständigen Internetnutzer erwartet werden könne, grundlegende Sicherheitsregeln im Online-Zahlungsverkehr zu kennen – insbesondere, dass TANs niemals an Dritte weitergegeben werden dürfen. Als Verkäufer habe der Kläger auch keinen Grund gehabt, eine Zahlung zu autorisieren – dies widerspreche dem üblichen Ablauf bei Online-Verkäufen.


AG München vom 24.03.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©EtiAmmos/fotolia.com

14.11.2025

Der BGH hat klargestellt, dass Ansprüche von Aktionären, die auf einer Täuschung beim Aktienkauf beruhen, insolvenzrechtlich nachrangig sind.

weiterlesen
BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Meldung

©pixelrobot/123rf.com

14.11.2025

Der BGH hat entschieden, dass Mobilfunkanbieter sogenannte Positivdaten wie Namen und Vertragsstatus ihrer Kunden an die SCHUFA übermitteln dürfen.

weiterlesen
BGH bestätigt Zulässigkeit der Übermittlung von Positivdaten an die SCHUFA

Meldung

©beebright/fotolia.com

12.11.2025

Die Wirtschaft macht Fortschritte bei der Cybersicherheit, bleibt aber vor allem durch ungeschützte Systeme und mangelhafte Schutzmaßnahmen ein attraktives Ziel für Cyberangriffe.

weiterlesen
BSI-Lagebericht 2025: Hacker finden weiter leichtes Spiel

Meldung

©olando/fotolia.com

07.11.2025

Die vorschnelle Zurückweisung einer Berufung im Dieselverfahren ohne Berücksichtigung europarechtlicher Entwicklungen verstößt gegen das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz.

weiterlesen
BVerfG stärkt Diesel-Kläger: Grundrecht auf Rechtsschutz verletzt
Wirtschaft und Wettbewerb - Zeitschrift und Cover

Haben wir Ihr Interesse für WIRTSCHAFT und WETTBEWERB geweckt?

Sichern Sie sich das WuW Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank