• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • OLG Dresden zu Verwahrentgelten für Guthaben auf Girokonten

14.04.2023

Das OLG Dresden hat entschieden, dass die Sparkasse berechtigt ist, aufgrund einer Vereinbarung mit Kunden für die Verwahrung von Guthaben auf dem Girokonto von Verbrauchern ein Entgelt zu erheben.

Beitrag mit Bild

©blende11/fotolia.com

In dem Verfahren ging es um die Frage, ob die Sparkasse mittels Allgemeiner Geschäftsbedingungen mit Verbrauchern vereinbaren kann, dass ihr für die Guthabenverwahrung auf dem Girokonto von Verbrauchern Entgelte zustehen.

Entgelt ab Überschreitung eines Freibetrages

Die Sparkasse hatte während der Niedrigzinsphase im Jahr 2020 eine solche Regelung in ihre vorformulierten Girokontoverträge aufgenommen. Die Regelung galt nur bei Neuabschluss eines Girovertrages oder bei einem Wechsel von einem Girokontomodell zu einem anderen. Ab der Überschreitung eines Freibetrages von 5.000 Euro war ein Entgelt vorgesehen, das um 0,2 % höher war als der Zins, den die Banken selbst für die kurzzeitige Anlage bei der Europäischen Zentralbank zahlen mussten. Die Europäische Zentralbank hatte diesen Zins zum damaligen Zeitpunkt mit 0,5 % festgelegt.

Verwahrentgeltklausel rechtlich nicht zu beanstanden

Das Oberlandesgericht Dresden hat mit Urteil vom 30.03.2023 (8 U 1389/21) die landgerichtliche Entscheidung bestätigt, wonach die in Rede stehende Verwahrentgeltklausel als eine von der Sparkasse verwendete Allgemeine Geschäftsbedingung rechtlich nicht zu beanstanden sei. Bei der Verwahrung von Guthaben auf dem Girokonto handle es sich um eine Hauptleistungspflicht der Sparkasse aus dem Girokontovertrag. Dies bedeute, dass eine inhaltliche Überprüfung der Bepreisung dieser Hauptleistung durch die Gerichte nicht stattfinde. Im Übrigen sei die Klausel klar und transparent formuliert und für den Verbraucher nicht überraschend. Es bestehe im konkreten Fall auch keine Überschneidung mit erhobenen Kontoführungsgebühren.

Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.

 


OLG Dresden vom 30.03.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

Elnur/123rf.com

02.01.2026

Die EU startet gezielte Pilotmaßnahmen zur Stärkung des Kunststoffrecyclings und schafft damit die Grundlage für ein europaweites Gesetz zur Kreislaufwirtschaft im Jahr 2026.

weiterlesen
Kunststoffstrategie 2026: EU macht Ernst mit der Kreislaufwirtschaft

Meldung

©Falko Müller/fotolia.com

30.12.2025

Mit neuen Regelungen für 2026 verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Umwelt- und Klimaschutz mit wirtschaftlicher Entlastung zu verbinden.

weiterlesen
Gesetzliche Neuregelungen bei Umwelt und Klimaschutz 2026

Meldung

©garagestock/123rf.com

29.12.2025

Die Schufa ist verpflichtet, konkret darzulegen, welche Daten in die Bewertung eingeflossen sind, wie sie gewichtet wurden und warum ein bestimmter Scorewert vergeben wurde.

weiterlesen
Transparenzpflicht für Schufa-Score

Meldung

nx123nx/123rf.com

18.12.2025

Künftig sollen die Regeln für Produkthaftung auch für Schäden gelten, die durch fehlerhafte Software – einschließlich KI-Software – verursacht wurden.

weiterlesen
Gesetzentwurf zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts beschlossen
WuW Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für WIRTSCHAFT und WETTBEWERB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul WuW im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)