22.07.2024

Die Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte ist am 18.07.2024 in Kraft getreten. Sie zielt darauf ab, nachhaltige Produkte zur Norm zu machen, indem ihre ökologische Nachhaltigkeit verbessert, der CO2- und Umweltfußabdruck über den gesamten Lebenszyklus verringert und das Abfallaufkommen minimiert wird.

Beitrag mit Bild

nosua/123rf.com

In der EU gelten neue Vorschriften, um nachhaltige Produkte zur Norm im EU-Binnenmarkt zu machen und ihre Umwelt- und Klimaauswirkungen insgesamt zu verringern. Sie traten zum 18.07.2024 in Kraft. Aufbauend auf den Erfolgen der Ökodesign-Richtlinie wird die neue Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte sicherstellen, dass Produkte länger halten, dass sie Energie und Ressourcen effizienter nutzen, leichter repariert und recycelt werden können und mehr recycelte Materialien enthalten. Außerdem verbessert sie die Wettbewerbsbedingungen für nachhaltige Produkte im EU-Binnenmarkt und stärkt die globale Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, die nachhaltige Produkte anbieten.

Nachhaltige Produkte zur Norm machen

Die Ökodesign-Verordnung baut auf dem Erfolg der bestehenden  Ökodesign-Richtlinie auf. Sie hat bereits dazu beigetragen, dass EU-Haushalte im Durchschnitt mehr als 200.000 Euro pro Jahr einsparen konnten – hauptsächlich durch die Verbesserung der Energieeffizienz von Produkten.

Die Ökodesign-Verordnung wird diesen Ansatz nun auf eine viel breitere Palette von Produkten ausweiten und es ermöglichen, weitreichende „Ökodesign-Anforderungen“ an Leistung und Information in einer Vielzahl von Bereichen festzulegen wie z.B.:

  • Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten
  • Vorhandensein chemischer Stoffe, die die Wiederverwendung und das Recycling von Materialien verhindern
  • Energie und Ressourceneffizienz
  • Rezyklatanteil
  • CO2- und Umweltfußabdruck
  • verfügbare Produktinformationen, insbesondere ein digitaler Produktpass.

Mehrjährige Arbeitspläne, Maßnahmen gegen Vernichtung unverkaufter Produkte

Um eine gute Koordinierung zu gewährleisten, wird die EU-Kommission mehrjährige Arbeitspläne veröffentlichen, in denen die Produkte und die zu ergreifenden Maßnahmen aufgeführt sind.

Die Verordnung wird auch neue Maßnahmen umfassen, um der Vernichtung unverkaufter Konsumgüter ein Ende zu setzen – eine Praxis, die zu Verschwendung führt und der Umwelt schadet. Darüber hinaus wird ein direktes Verbot der Vernichtung unverkaufter Textilerzeugnisse und Schuhe eingeführt, mit Ausnahmeregelungen für kleine Unternehmen und einem Übergangszeitraum für mittlere Unternehmen. Außerdem müssen große Unternehmen jährlich offenlegen, wie viele unverkaufte Konsumgüter sie aus welchen Gründen entsorgt haben.

Bessere Information der Verbraucher

Weitere Informationen über die Nachhaltigkeitsmerkmale von Produkten werden zur Verfügung gestellt, unter anderem durch einen „digitalen Produktpass“, der Verbrauchern und Unternehmen dabei helfen wird, nachhaltigere Produktentscheidungen zu treffen und die Behörden bei der Durchsetzung der rechtlichen Anforderungen zu unterstützen.

Der „Pass“ wird ein leicht zugängliches Etikett auf Produkten sein, das sofortigen Zugang zu Informationen über die Nachhaltigkeit des Produkts bietet. Sie wird nicht nur für die Verbraucher, sondern auch für die Zoll- und Marktüberwachungsbehörden von Nutzen sein.

Nächste Schritte

Die Arbeit wird sich nun auf die Umsetzung der Verordnung konzentrieren. Einer der ersten Schritte wird die Einrichtung des Ökodesign-Forums durch die EU-Kommission sein, in dem Beiträge von Interessengruppen gesammelt werden. Anschließend wird die EU-Kommission Konsultationen zum Arbeitsplan im Rahmen der neuen Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte durchführen und diesen verabschieden.


EU-Kommission vom 19.07.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Olivier Le Moal / istockfoto.com

06.01.2025

Zum Jahreswechsel gibt es hinsichtlich des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) einige neue zu beachtende Pflichten.

weiterlesen
CO₂-Grenzausgleich: Der Countdown für CBAM läuft

Meldung

©dekanaryas/fotolia.com

20.12.2024

Das Verbot der Beteiligung reiner Finanzinvestoren an einer Rechtsanwaltsgesellschaft ist zulässig, um die anwaltliche Unabhängigkeit zu gewährleisten

weiterlesen
EuGH bestätigt Verbot von Finanzinvestoren bei Anwaltskanzleien

Meldung

©jirsak/123rf.com

18.12.2024

Das OLG Köln untersagte einer Fluggesellschaft die Werbung mit „CO2-neutral reisen“, da die Kompensation nicht sofort, sondern erst später erfolgte.

weiterlesen
Werbung mit Ausgleichsmaßnahmen zum Klimaschutz

Meldung

©Thomas Reimer/fotolia.com

14.12.2024

Die vom BMJ vorgeschlagene Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren soll die wirtschaftliche Grundlage für die Anwaltschaft sichern – und damit zugleich den Rechtsstaat stärken.

weiterlesen
Höhere Gebühren für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Haben wir Ihr Interesse für WIRTSCHAFT und WETTBEWERB geweckt?

Sichern Sie sich das WuW Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank