10.12.2024

Die am 08.12.2024 in Kraft getretene EU-Produkthaftungsrichtlinie modernisiert und stärkt den Schutz vor Schäden durch fehlerhafte Produkte, umfasst digitale Technologien und Spitzentechnologien, fordert einen EU-Ansprechpartner für Hersteller außerhalb der Union und führt eine zentrale Datenbank zu Produkthaftungsfällen ein.

Beitrag mit Bild

nx123nx/123rf.com

Die neue Produkthaftungsrichtlinie der EU schafft einen soliden Rahmen für Schadensersatzansprüche für durch fehlerhafte Produkte verursachte Schäden und bietet allen Akteuren mehr Rechtssicherheit. Die neuen Vorschriften gelten für alle Produkte, von herkömmlichen Haushaltsgegenständen über digitale Produkte bis hin zu Spitzentechnologien wie Robotern und Smart-Home-Systemen. Sie müssen nun innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht der Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

Vorschriften modernisiert und verstärkt

Mit der überarbeiteten Richtlinie wurden die Vorschriften für die Entschädigung von Personenschäden, Sachschäden oder Datenverlusten, die durch unsichere Produkte – von Gartenstühlen bis hin zu modernen Maschinen – verursacht werden, modernisiert und verstärkt. Die Richtlinie gewährleistet sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher faire und berechenbare Vorschriften. Sie trägt auch der wachsenden Zahl von Produkten auf dem Binnenmarkt Rechnung, die außerhalb der Union hergestellt werden. So schreibt sie vor, dass Hersteller immer einen Wirtschaftsbeteiligten in der EU benennen müssen, von dem Geschädigte Schadensersatz verlangen können. Das gilt auch für online vertriebene Produkte.

Neue Datenbank zu Produkthaftungen

Die Kommission wird eine öffentlich zugängliche EU-Datenbank mit Gerichtsurteilen zu Produkthaftungsfällen einrichten, um die Verbraucherinnen und Verbraucher besser über die Anwendung der neuen Vorschriften zu informieren.


EU-Kommission vom 06.12.2024 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©marteck/fotolia.com

02.04.2026

Neue EU-Insolvenzregeln sollen Verfahren vereinfachen, Gläubiger stärken und Investitionen im Binnenmarkt fördern.

weiterlesen
Bald gemeinsame EU-Vorschriften zu Insolvenzverfahren

Meldung

©fotomek/fotolia.com

30.03.2026

Die EU erweitert ihre Regeln für Bankinsolvenzen, um Einleger besser zu schützen, Abwicklungen effizienter zu gestalten und öffentliche Mittel stärker zu schonen.

weiterlesen
Neue Vorschriften für Bankinsolvenzen

Meldung

©MH/fotolia.com

27.03.2026

Der Gesetzentwurf zum Recht auf Reparatur setzt klare Anreize für mehr Nachhaltigkeit und einen bewussteren Umgang mit technischen Produkten.

weiterlesen
Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen

Meldung

©olando/fotolia.com

24.03.2026

Der BGH hat entschieden, dass private Kläger u.a. aus dem Pariser Klimaabkommen keinen Anspruch gegen Autohersteller aufs „Verbrenner-Aus“ ableiten können.

weiterlesen
BGH: Kein Anspruch auf vorzeitiges „Verbrenner-Aus“
WuW Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für WIRTSCHAFT und WETTBEWERB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul WuW im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)