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30.06.2023

Sonderabgabe für Einwegkunststoff ab 2024

©kebox/fotolia.com

Ab 25.06.2023 gelten neue Regeln für kollektive Rechtsbehelfe. Das Gesetz ermöglicht es Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Opfer rechtswidriger Geschäftspraktiken geworden sind, ihre Rechte durchzusetzen.

Künftig kann eine qualifizierte Einrichtung, etwa eine Verbraucherorganisation im Namen einer Gruppe von Verbrauchern, die durch illegale Geschäftspraktiken Schaden erlitten haben, einen Rechtsbehelf einlegen, um z. B. eine Entschädigung, einen Ersatz oder eine Reparatur zu erwirken. In einigen Mitgliedstaaten können Verbraucherinnen und Verbraucher bereits Verbandsklagen vor Gericht erheben. Von nun an wird es diese Möglichkeit in allen EU-Ländern geben. Dieser kollektive Rechtsschutz war im Unionsrecht bislang nicht vorgesehen.

Europäische Verbandsklage anders konstruiert als Sammelklagen in den USA

Künftig werden beispielsweise in einem Szenario wie dem Abgas-Skandal die Opfer unlauterer Geschäftspraktiken durch Verbandsklagen gemäß dieser Richtlinie kollektiv Entschädigungen erwirken können. (Im genannten Szenario wäre unter unlauteren Geschäftspraktiken etwa irreführende Werbung durch Automobilhersteller zu verstehen, die gegen den Rechtsrahmen der Union für die Typgenehmigung von Fahrzeugen oder Umweltauflagen verstoßen.)

Dieses europäische Modell verfügt über stabile Schutzmechanismen und unterscheidet sich deutlich von den Sammelklagen in den Vereinigten Staaten. Verbandsklagen können nicht von Anwaltskanzleien angestrengt werden, sondern nur von Einrichtungen wie Verbraucherorganisationen, die keinen Erwerbszweck verfolgen und strenge Zulassungskriterien erfüllen, die von einer Behörde überwacht werden. Dieses neue System wird dafür sorgen, dass die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechte uneingeschränkt wahrnehmen können, und zugleich dem Risiko missbräuchlicher oder unbegründeter Klagen entgegenwirken.

Online-Plattform zur europaweiten Zusammenarbeit bei Verbandsklagen

Um das reibungslose Funktionieren von Verbandsklagen in der gesamten EU zu unterstützen, hat die Kommission EC-REACT – das Instrument für die Zusammenarbeit bei Verbandsklagen (Representative Actions Collaboration Tool) ins Leben gerufen. Die Online-Plattform ermöglicht den EU-weiten Austausch von Informationen über Verbandsklagen. Über diese Plattform können Vertreter der Mitgliedstaaten, Richter und benannte qualifizierte Einrichtungen zusammenarbeiten, um die EU-Verbraucherrechte besser durchzusetzen.


EU-Kommission vom 23.06.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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