• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Neue Regeln für Verbandsklagen treten in Kraft

30.06.2023

Ab 25.06.2023 gelten neue Regeln für kollektive Rechtsbehelfe. Das Gesetz ermöglicht es Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Opfer rechtswidriger Geschäftspraktiken geworden sind, ihre Rechte durchzusetzen.

Beitrag mit Bild

©kebox/fotolia.com

Künftig kann eine qualifizierte Einrichtung, etwa eine Verbraucherorganisation im Namen einer Gruppe von Verbrauchern, die durch illegale Geschäftspraktiken Schaden erlitten haben, einen Rechtsbehelf einlegen, um z. B. eine Entschädigung, einen Ersatz oder eine Reparatur zu erwirken. In einigen Mitgliedstaaten können Verbraucherinnen und Verbraucher bereits Verbandsklagen vor Gericht erheben. Von nun an wird es diese Möglichkeit in allen EU-Ländern geben. Dieser kollektive Rechtsschutz war im Unionsrecht bislang nicht vorgesehen.

Europäische Verbandsklage anders konstruiert als Sammelklagen in den USA

Künftig werden beispielsweise in einem Szenario wie dem Abgas-Skandal die Opfer unlauterer Geschäftspraktiken durch Verbandsklagen gemäß dieser Richtlinie kollektiv Entschädigungen erwirken können. (Im genannten Szenario wäre unter unlauteren Geschäftspraktiken etwa irreführende Werbung durch Automobilhersteller zu verstehen, die gegen den Rechtsrahmen der Union für die Typgenehmigung von Fahrzeugen oder Umweltauflagen verstoßen.)

Dieses europäische Modell verfügt über stabile Schutzmechanismen und unterscheidet sich deutlich von den Sammelklagen in den Vereinigten Staaten. Verbandsklagen können nicht von Anwaltskanzleien angestrengt werden, sondern nur von Einrichtungen wie Verbraucherorganisationen, die keinen Erwerbszweck verfolgen und strenge Zulassungskriterien erfüllen, die von einer Behörde überwacht werden. Dieses neue System wird dafür sorgen, dass die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechte uneingeschränkt wahrnehmen können, und zugleich dem Risiko missbräuchlicher oder unbegründeter Klagen entgegenwirken.

Online-Plattform zur europaweiten Zusammenarbeit bei Verbandsklagen

Um das reibungslose Funktionieren von Verbandsklagen in der gesamten EU zu unterstützen, hat die Kommission EC-REACT – das Instrument für die Zusammenarbeit bei Verbandsklagen (Representative Actions Collaboration Tool) ins Leben gerufen. Die Online-Plattform ermöglicht den EU-weiten Austausch von Informationen über Verbandsklagen. Über diese Plattform können Vertreter der Mitgliedstaaten, Richter und benannte qualifizierte Einrichtungen zusammenarbeiten, um die EU-Verbraucherrechte besser durchzusetzen.


EU-Kommission vom 23.06.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©kebox/fotolia.com

24.04.2026

Werden fehlerhaft negative Testergebnisse veröffentlicht, kann dies einen rechtswidrigen Eingriff in den Gewerbebetrieb darstellen und Schadensersatzansprüche auslösen.

weiterlesen
Produkttest mit Folgen: OLG stärkt Herstellerrechte

Meldung

© tashka2000/fotolia.com

22.04.2026

Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale verweigern Banken Betrugsopfern trotz gesetzlicher Rückerstattungspflicht häufig die Erstattung.

weiterlesen
Kontobetrug: Banken verweigern oft die Erstattung

Meldung

©momius/fotolia.com

16.04.2026

Das zivilgerichtliche Online-Verfahren ist ein wichtiger Schritt hin zu einer modernen Justiz. Es soll gerichtliche Abläufe vereinfachen und beschleunigen.

weiterlesen
Online-Verfahren bringt Zivilprozess ins Netz

Meldung

©jirsak/123rf.com

14.04.2026

Wer Google-Bewertungen rechtlich prüfen und beanstanden will, benötigt unter Umständen eine Erlaubnis nach dem RDG.

weiterlesen
Reputationsmanagement kann zur Rechtsdienstleistung werden
WuW Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für WIRTSCHAFT und WETTBEWERB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul WuW im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)