• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Neue Förderrichtlinie zum Umweltbonus ab 01.01.2023

13.12.2022

Die Bundesregierung will den Umstieg auf saubere Mobilität voranbringen. Mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie zum Umweltbonus im Bundesanzeiger wird die Möglichkeit zur Unterstützung des Erwerbs von rein elektrischen Fahrzeugen über den 01. Januar 2023 hinaus ermöglicht.

Beitrag mit Bild

©estations/fotolia.com

Die neue Förderrichtlinie zum Umweltbonus tritt am 01. Januar 2023 in Kraft. Zugleich wird die Förderung für Elektroautos degressiv ausgestaltet und so reformiert, dass sie ab 01. Januar 2023 nur für Kraftfahrzeuge ausgegeben wird, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Förderfähig sind ab diesem Zeitpunkt rein elektrische Fahrzeuge. Maßgeblich für den Förderantrag ist weiterhin das Datum der Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (bafa.de/elektromobilitaet).

So hoch fällt der Umweltbonus aus

Beim Umweltbonus beträgt der Bundesanteil an der Förderung ab 01. Januar 2023 4.500 Euro bis zu einem Netto-Listenpreis des Basismodells von 40.000 Euro und 3.000 Euro bei einem Netto-Listenpreis über 40.000 Euro bis 65.000 Euro. Die Mindesthaltedauer beim Kauf und beim Leasing verdoppelt sich auf 12 Monate.

Ab 01. September 2023 sind nur noch Privatpersonen antragsberechtigt. Der Bundesanteil sinkt ab 01. Januar 2024 weiter auf 3.000 Euro und der Förderdeckel von 65.000 Euro auf 45.000 Euro Netto-Listenpreis des Basismodells.


BMWK vom 09.12.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©stockwerkfotodesign/123rf.com

16.09.2026

Werden Nachhaltigkeitsinformationen als Auslöser von zivilrechtlichen Risiken wahrgenommen, gerät ihr eigentlicher Nutzen in den Hintergrund.

weiterlesen
UWG-Novelle führt zu Rechtsunsicherheit bei Nachhaltigkeitsaussagen

Meldung

© bluedesign / fotolia.com

15.09.2026

Deutschland unterstützt die EU Inc., will aber Mitbestimmung, Gläubigerschutz und nationales Insolvenzrecht sichern.

weiterlesen
EU Inc.: Deutschland warnt vor Flucht aus Mitbestimmung und Insolvenzrecht

Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com

10.09.2026

Die EU-Kommission schlägt ein einheitliches, digitaleres und flexibleres Vergaberecht vor, das Bürokratie abbauen und Wettbewerb fördern soll.

weiterlesen
Public Procurement Act: EU-Vergaberecht vor dem Systemwechsel

Meldung

©your123/fotolia.com

09.09.2026

Ransomware ist für Unternehmen längst kein Ausnahmefall mehr, sondern ein ernst zu nehmendes Geschäftsrisiko.

weiterlesen
Ransomware-Attacken: Jedes fünfte Unternehmen zahlt Lösegeld
WuW Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für WIRTSCHAFT und WETTBEWERB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul WuW im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)