• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Mehr als einhundert Unternehmen unterzeichnen KI-Pakt

26.09.2024

Der europäische KI-Pakt fördert die Zusammenarbeit zwischen dem EU-Amt für KI und allen relevanten Interessengruppen, einschließlich Industrie, Zivilgesellschaft und Wissenschaft.

Beitrag mit Bild

peshkova/123rf.com

Über einhundert Unternehmen haben den EU-Pakt für künstliche Intelligenz (KI) unterzeichnet und sich freiwillig verpflichtet, die Grundsätze des KI-Gesetzes bereits vor dessen Inkrafttreten anzuwenden. Zu den Unterzeichnern gehören multinationale Konzerne und europäische kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus verschiedenen Sektoren, etwa IT, Telekommunikation, Gesundheitswesen, Banken, Automobilindustrie und Luftfahrt.

Freiwillige Verpflichtung umfasst drei Kernmaßnahmen

  • KI-Governance-Strategie, um die Einführung von KI in der Organisation zu fördern und auf die künftige Einhaltung des KI-Gesetzes hinzuarbeiten;
  • Kartierung von KI-Systemen mit hohem Risiko: Identifizierung von KI-Systemen, die nach dem KI-Gesetz wahrscheinlich als risikoreich eingestuft werden;
  • Förderung der KI-Kenntnisse und des Bewusstseins der Mitarbeiter, um eine ethische und verantwortungsvolle KI-Entwicklung zu gewährleisten.

Weitere Zusagen der Unterzeichner

Zusätzlich zu diesen Kernverpflichtungen verpflichtete sich mehr als die Hälfte der Unterzeichner zu weiteren Zusagen: dazu gehören die Gewährleistung von Aufsicht durch Menschen, die Abmilderung von Risiken und die transparente Kennzeichnung bestimmter Arten von KI-generierten Inhalten, etwa Deepfakes. Unternehmen können dem KI-Pakt jederzeit beitreten und sich zu den Kern- und Zusatzverpflichtungen bekennen, bis das KI-Gesetz vollständig in Kraft tritt.


EU-Kommission vom 25.09.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Thomas Reimer/fotolia.com

01.07.2026

Die BRAK warnt, dass neue europäische Geldwäschevorgaben die geplante Sicherung anwaltlicher Sammelanderkonten gefährden könnten.

weiterlesen
EU-Geldwäschepaket: neue Gefahr für anwaltliche Sammelanderkonten

Meldung

©jirsak/123rf.com

17.06.2026

McDonald’s darf nach einem Anerkenntnisurteil des LG München I nicht mehr mit einem unkonkreten Versprechen zur Klimaneutralität werben.

weiterlesen
Klimaneutral bis 2050: McDonald’s-Werbung beanstandet

Meldung

©Dan Race/fotolia.com

12.06.2026

Schufa-Kosten vor Klageerhebung sind grundsätzlich kein ersatzfähiger Verzugsschaden des Gläubigers, entschied der BGH.

weiterlesen
BGH: Schufa-Kosten bleiben beim Gläubiger
WuW Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für WIRTSCHAFT und WETTBEWERB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul WuW im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)