• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Mangelhafte Marktabdeckung beim Girokonto-Vergleich von Check24

04.11.2021

Das von Check24 betriebene Vergleichsportal für Girokonten war wegen mangelhafter Marktabdeckung unzulässig. Das hat das Landgericht München I nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden.

Beitrag mit Bild

©kebox/fotolia.com

Der Check24-Vergleich erfasste nicht einmal die Hälfte der Anbieter. Darüber hinaus waren mehr als 90 % der berücksichtigten Banken nur mit einem einzigen Kontomodell vertreten. Check24 hatte das Portal nach der Klage des vzbv eingestellt, den Vergleich aber vor Gericht verteidigt. Der vzbv fordert, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Aufgabe übernimmt.

EU-Recht schreibt kostenloses Vergleichsportal vor

Hintergrund des Rechtsstreits: Die Zahlungskonten-Richtlinie der Europäischen Union verpflichtet die Mitgliedsstaaten, eine kostenfreie Webseite zum Vergleich von Zahlungskonten einzuführen. In Deutschland wurde Check24 vom Bundesfinanzministerium mit der Umsetzung beauftragt. Nach der erforderlichen Zertifizierung durch den TÜV Saarland war das Portal von August 2020 bis Januar 2021 in Betrieb. Der vzbv hatte den Inhalt der Webseite kritisiert und vor allem dessen eingeschränkte Marktabdeckung beanstandet. Auch waren manche Informationen nicht aktuell.

Check24 verstößt gegen Zahlungskontengesetz

Das LG München I schloss sich in seinem Urteil vom 28.09.2021 (33 O 15655/20) der Auffassung des vzbv an, dass Check24 gegen das Zahlungskontengesetz verstieß. Danach muss ein zertifiziertes Vergleichsportal einen wesentlichen Teil des Marktes abdecken und eine ausgewogene Anzahl von Angeboten aus jeder Bankengruppe enthalten. Diese Anforderungen erfüllte Check24 nach Überzeugung des Gerichts nicht.

Weit weniger als die Hälfte der rund 1.300 Kreditinstitute, die in Deutschland Girokonten für Verbraucher anbieten, waren auf der Vergleichsplattform vorzufinden. Zudem waren die dargestellten Kreditinstitute bis auf wenige Ausnahmen nur mit einem einzigen Kontomodell vertreten. Damit sei die geforderte regionale Abdeckung der deutschen Banken- und Sparkassenlandschaft nicht gewährleistet, so das Gericht. Es werde auch keine breite Palette an Kontoangeboten dargestellt.

vzbv: BaFin soll übernehmen

Durch das Scheitern des Check24-Portals erfüllt Deutschland auch nach drei Jahren noch nicht die EU-Vorgaben für einen Konditionenvergleich von Girokonten. „Die Lücke muss jetzt dringend geschlossen werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wäre hierfür ein guter Kandidat“, fordert Dr. Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzmarkt beim vzbv. „Die BaFin ist neutral, verbindet mit dem Portal keine kommerziellen Interessen und hat die nötige Infrastruktur, um eine vollständige Marktübersicht anzubieten.“ Ein entsprechender Gesetzentwurf des BMF noch aus der letzten Legislatur liegt bereits vor.


vzbv vom 02.11.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung, Wirtschaftsrecht

©estations/fotolia.com

20.01.2026

Das Programm, das Teil des derzeit erarbeiteten Klimaschutzprogramms sein wird, kann den Erwerb von bis zu 800.000 E-Autos fördern.

weiterlesen
Für Klima und Automobilindustrie: Kaufförderung für E-Autos

Meldung, Wirtschaftsrecht

peshkova/123rf.com

20.01.2026

Unternehmen sehen KI zunehmend nicht nur als eine leistungsstarke Chance, sondern auch als eine komplexe Quelle für operative, rechtliche und Reputationsrisiken.

weiterlesen
Firmen sehen großes Risiko in KI

Meldung

nx123nx/123rf.com

16.01.2026

Reparieren ist besser als Wegwerfen. Mit dem neuen Recht auf Reparatur sollen es Verbraucher einfacher haben, sich für eine Reparatur zu entscheiden.

weiterlesen
Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf veröffentlicht

Meldung

©jamdesign/fotolia.com

15.01.2026

Trotz Filter für Kassenpatienten zeigte Doctolib auch kostenpflichtige Selbstzahler-Termine; das Landgericht Berlin wertet das als Irreführung.

weiterlesen
Doctolib wegen Irreführung von gesetzlich Versicherten verurteilt
WuW Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für WIRTSCHAFT und WETTBEWERB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul WuW im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)