• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Logo „Klimaneutral“ ohne Aufklärung ist irreführend

18.11.2022

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat gestern der Antragsgegnerin untersagt, ihre Produkte mit dem Logo „Klimaneutral“ zu bewerben, da diese Aufklärung fehlt.

Beitrag mit Bild

©jirsak/123rf.com

Die Werbung mit dem Logo „Klimaneutral“ kann erheblichen Einfluss auf die Kaufentscheidung der Verbraucher haben. Über grundlegende Umstände der von dem Unternehmen beanspruchten Klimaneutralität ist deshalb aufzuklären. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat der Antragsgegnerin durch Urteil vom 10.11.2022 (6 U 104/22 ) untersagt, ihre Produkte mit dem Logo „Klimaneutral“ zu bewerben, da diese Aufklärung fehlt.

Was bedeutet „klimaneutral“ eigentlich?

Beide Parteien stellen ökologische Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel her. Die Antragsgegnerin bewirbt ihre Produkte auf ihrer Internetseite u. a. mit dem Logo „Klimaneutral“. Die Antragstellerin wendet sich u. a. gegen die Werbung mit diesem Begriff. Sie hält den Begriff „klimaneutral“ für erläuterungsbedürftig und die Werbung deshalb für intransparent und irreführend.

Verpflichtung zur Aufklärung über grundlegende Umstände

Das Landgericht hatte den auf Unterlassen gerichteten Eilantrag abgewiesen. Auf die Berufung hin hat das OLG Frankfurt a.M. die Antragsgegnerin verurteilt, die Verwendung des Logos „Klimaneutral“ zu unterlassen. Die Werbung sei irreführend. Die Bewerbung eines Unternehmens oder seiner Produkte mit einer vermeintlichen Klimaneutralität könne erheblichen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben. Es bestehe daher eine Verpflichtung zur Aufklärung über grundlegende Umstände der von dem Unternehmen beanspruchten Klimaneutralität. Der Verbraucher gehe bei dem streitgegenständlichen „Klimaneutral“-Logo davon aus, dass grundsätzlich alle wesentlichen Emissionen des Unternehmens vermieden oder kompensiert würden. Eine Ausklammerung bestimmter Emissionsarten – wie von der Antragsgegnerin vorgenommen – nehme er nicht ohne Weiteres an.

Die im Eilverfahren ergangene Entscheidung ist nicht anfechtbar.


OLG Frankfurt vom 11.11.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©jirsak/123rf.com

17.06.2026

McDonald’s darf nach einem Anerkenntnisurteil des LG München I nicht mehr mit einem unkonkreten Versprechen zur Klimaneutralität werben.

weiterlesen
Klimaneutral bis 2050: McDonald’s-Werbung beanstandet

Meldung

©Dan Race/fotolia.com

12.06.2026

Schufa-Kosten vor Klageerhebung sind grundsätzlich kein ersatzfähiger Verzugsschaden des Gläubigers, entschied der BGH.

weiterlesen
BGH: Schufa-Kosten bleiben beim Gläubiger

Meldung

©momius/fotolia.com

11.06.2026

Streitbeilegung durch Schiedsgerichte spielt im deutschen Wirtschaftsleben eine wichtige Rolle, deshalb soll das Schiedsverfahrensrecht jetzt modernisiert werden.

weiterlesen
Gesetzentwurf zur Reform des Schiedsverfahrensrechts vorgelegt

Meldung

peshkova/123rf.com

10.06.2026

Viele Unternehmen investieren gezielter in KI, qualifizieren ihre Mitarbeitenden und bauen erste Governance-Strukturen auf.

weiterlesen
KI verändert die deutsche Wirtschaft schneller als erwartet
WuW Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für WIRTSCHAFT und WETTBEWERB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul WuW im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)