21.10.2022

Das BAFA hat den Fragenkatalog zur Berichterstattung für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) veröffentlicht. Damit können Unternehmen prüfen, wie sie ab dem 01.01.2023 ihrer Berichtspflicht vollständig nachkommen können.

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Alle Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) fallen, müssen regelmäßig einen Bericht über die Einhaltung der gesetzlichen Sorgfaltspflichten veröffentlichen. Der Bericht generiert sich aus den Antworten in einem strukturierten Fragebogen. Ab Januar wird beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein elektronisches Portal für die Berichte zur Verfügung stehen.

Fragenkatalog als Arbeitshilfe

„Wir verstehen uns als Partner aller Unternehmen, die die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes erfüllen wollen“, erklärt Torsten Safarik, Präsident des BAFA. „Dementsprechend orientiert sich der Fragenkatalog an der im Gesetz angelegten Bemühenspflicht. Plausible Darlegungen, z.B. zu begonnenen internen Prozessen, werden bei der Prüfung durch das BAFA angemessen gewürdigt.“

Das BAFA veröffentlicht den Fragebogen vorab, sodass sich die Unternehmen mit dem Inhalt des späteren Fragebogens auseinandersetzen können. Damit können sie überprüfen, inwieweit sie bereits alle Informationen für einen vollständigen Bericht vorliegen haben oder ob es noch weiter gehender vorbereitender Maßnahmen bedarf.

Zum Hintergrund

Der Fragenkatalog enthält offene und geschlossene Fragen sowie Mehrfachauswahlmöglichkeiten (Multiple Choice). Durch die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung des späteren Fragebogens sowie die Veröffentlichung des daraus generierten Berichts auf der Internetseite des Unternehmens kommen die Unternehmen ihrer Berichtspflicht im Rahmen des Gesetzes nach.

Der Konzeption des Fragenkatalogs ging ein breiter Beteiligungs- und Stakeholderprozess voraus. Im Vordergrund standen die praxistaugliche und verfahrenseffiziente Ausgestaltung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Lieferkettengesetzes.

Den BAFA-Fragenkatalog finden Sie hier.


BAFA vom 14.10.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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