• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Lieferketten: EU will enger mit USA zusammenarbeiten

26.07.2022

Die Europäische Kommission hat im Namen der EU zusammen mit den USA und 15 anderen globalen Partnern eine Gemeinsame Erklärung unterzeichnet, um an globalen Lieferkettenproblemen zu arbeiten.

Beitrag mit Bild

©Cybrain/fotolia.com

Um Störungen der globalen Lieferketten gemeinsam anzugehen – insbesondere seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine –, hat die EU erklärt, dass sie enger mit den USA und anderen globalen Partnern zusammenarbeiten möchte. „Wir müssen die Ursachen dieser Störungen angehen, indem wir übermäßige Schwachstellen in unseren Lieferketten beseitigen und ihre Widerstandsfähigkeit für die Zukunft stärken“, sagte Kommissar Thierry Breton, der die Erklärung unterzeichnete. Auch Deutschland hat die Erklärung unterzeichnet.

Das sind die vier globalen Prinzipien

In der gemeinsamen Erklärung wurden vier globale Prinzipien hervorgehoben, die die Arbeit an globalen Lieferkettenproblemen leiten sollen:

  • Transparenz und Informationsaustausch zwischen den Partnern verbessern, um Engpässe in der Lieferkette besser vorhersehen zu können
  • globale Kapazitäten für Materialien und Vorprodukte diversifizieren und ausbauen
  • Schwachstellen beheben und Sicherheitsrisiken in Lieferketten besser bewältigen
  • faire und nachhaltige Praktiken entlang der Lieferketten fördern.

Mehr Widerstandsfähigkeit globaler Lieferketten

Die Erklärung ist das Ergebnis von Diskussionen, die die Länder während eines von den USA veranstalteten Forums über die Widerstandsfähigkeit globaler Lieferketten am 19. und 20. Juli geführt haben. Dieses Forum hat auf der Zusammenarbeit aufgebaut, die 2021 auf dem „Leader’s Summit on Global Supply Chain Resilience“ eingeleitet wurde. Seitdem haben die COVID-19-Pandemie und die russische Invasion in der Ukraine die Anfälligkeit mehrerer kritischer Lieferketten offengelegt.

Neben der EU und den USA haben auch 15 weitere Länder die gemeinsame Erklärung unterzeichnet. Dies sind: Australien, Brasilien, Deutschland, Frankreich, Kanada, Indien, Italien, Japan, die Demokratische Republik Kongo, die Republik Korea, Mexiko, die Niederlande, Singapur, Spanien und das Vereinigte Königreich.


EU-Kommission vom 25.07.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©EtiAmmos/fotolia.com

14.11.2025

Der BGH hat klargestellt, dass Ansprüche von Aktionären, die auf einer Täuschung beim Aktienkauf beruhen, insolvenzrechtlich nachrangig sind.

weiterlesen
BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Meldung

©pixelrobot/123rf.com

14.11.2025

Der BGH hat entschieden, dass Mobilfunkanbieter sogenannte Positivdaten wie Namen und Vertragsstatus ihrer Kunden an die SCHUFA übermitteln dürfen.

weiterlesen
BGH bestätigt Zulässigkeit der Übermittlung von Positivdaten an die SCHUFA

Meldung

©beebright/fotolia.com

12.11.2025

Die Wirtschaft macht Fortschritte bei der Cybersicherheit, bleibt aber vor allem durch ungeschützte Systeme und mangelhafte Schutzmaßnahmen ein attraktives Ziel für Cyberangriffe.

weiterlesen
BSI-Lagebericht 2025: Hacker finden weiter leichtes Spiel

Meldung

©olando/fotolia.com

07.11.2025

Die vorschnelle Zurückweisung einer Berufung im Dieselverfahren ohne Berücksichtigung europarechtlicher Entwicklungen verstößt gegen das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz.

weiterlesen
BVerfG stärkt Diesel-Kläger: Grundrecht auf Rechtsschutz verletzt
Wirtschaft und Wettbewerb - Zeitschrift und Cover

Haben wir Ihr Interesse für WIRTSCHAFT und WETTBEWERB geweckt?

Sichern Sie sich das WuW Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank