• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Lieferketten: EU will enger mit USA zusammenarbeiten

26.07.2022

Die Europäische Kommission hat im Namen der EU zusammen mit den USA und 15 anderen globalen Partnern eine Gemeinsame Erklärung unterzeichnet, um an globalen Lieferkettenproblemen zu arbeiten.

Beitrag mit Bild

©Cybrain/fotolia.com

Um Störungen der globalen Lieferketten gemeinsam anzugehen – insbesondere seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine –, hat die EU erklärt, dass sie enger mit den USA und anderen globalen Partnern zusammenarbeiten möchte. „Wir müssen die Ursachen dieser Störungen angehen, indem wir übermäßige Schwachstellen in unseren Lieferketten beseitigen und ihre Widerstandsfähigkeit für die Zukunft stärken“, sagte Kommissar Thierry Breton, der die Erklärung unterzeichnete. Auch Deutschland hat die Erklärung unterzeichnet.

Das sind die vier globalen Prinzipien

In der gemeinsamen Erklärung wurden vier globale Prinzipien hervorgehoben, die die Arbeit an globalen Lieferkettenproblemen leiten sollen:

  • Transparenz und Informationsaustausch zwischen den Partnern verbessern, um Engpässe in der Lieferkette besser vorhersehen zu können
  • globale Kapazitäten für Materialien und Vorprodukte diversifizieren und ausbauen
  • Schwachstellen beheben und Sicherheitsrisiken in Lieferketten besser bewältigen
  • faire und nachhaltige Praktiken entlang der Lieferketten fördern.

Mehr Widerstandsfähigkeit globaler Lieferketten

Die Erklärung ist das Ergebnis von Diskussionen, die die Länder während eines von den USA veranstalteten Forums über die Widerstandsfähigkeit globaler Lieferketten am 19. und 20. Juli geführt haben. Dieses Forum hat auf der Zusammenarbeit aufgebaut, die 2021 auf dem „Leader’s Summit on Global Supply Chain Resilience“ eingeleitet wurde. Seitdem haben die COVID-19-Pandemie und die russische Invasion in der Ukraine die Anfälligkeit mehrerer kritischer Lieferketten offengelegt.

Neben der EU und den USA haben auch 15 weitere Länder die gemeinsame Erklärung unterzeichnet. Dies sind: Australien, Brasilien, Deutschland, Frankreich, Kanada, Indien, Italien, Japan, die Demokratische Republik Kongo, die Republik Korea, Mexiko, die Niederlande, Singapur, Spanien und das Vereinigte Königreich.


EU-Kommission vom 25.07.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung, Wirtschaftsrecht

©interstid/fotolia.com

29.08.2025

Eine Anlegerin wollte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für ihre Verluste mit Wirecard-Aktien verantwortlich machen und scheiterte.

weiterlesen
Kein Schadensersatzanspruch einer Wirecard-Aktionärin gegen die BaFin

Meldung, Wirtschaftsrecht

©Olivier Le Moal / istockfoto.com

28.08.2025

Googles Prozentangaben zu Emissions-Einsparpotenzialen bei Flügen sind Schätzgrößen und ohne weitere Hinweise darauf irreführend, so das LG Berlin.

weiterlesen
Google Flights: Angaben zur Emissionseinsparung irreführend

Meldung

©jirsak/123rf.com

27.08.2025

Apple darf nicht mehr mit langfristiger CO₂-Kompensation für seine Smartwatch werben. Die Werbung sei irreführend und verstoße gegen das Wettbewerbsrecht.

weiterlesen
Apple Watch darf nicht als „CO2-neutrales Produkt“ beworben werden

Meldung

gorlov1985/123rf.com

26.08.2025

Die Umsetzung des EU-Bankenpakets hat das Ziel, die Bankenlandschaft krisenfester, nachhaltiger und wettbewerbsfähiger zu gestalten.

weiterlesen
EU-Bankenpaket: Krisenfester, schlanker, nachhaltiger
Wirtschaft und Wettbewerb - Zeitschrift und Cover

Haben wir Ihr Interesse für WIRTSCHAFT und WETTBEWERB geweckt?

Sichern Sie sich das WuW Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank