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06.05.2021

Das Bundeskartellamt hat den Entwurf von Leitlinien zur Vereinbarkeit des Genossenschaftswesens mit dem Kartellrecht veröffentlicht. Interessierte Kreise werden gebeten, nun im Rahmen einer öffentlichen Konsultation Stellungnahmen abzugeben.

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Genossenschaften spielen in vielen Bereichen des Wirtschaftslebens in Deutschland eine wichtige Rolle. Die Kooperation im Verbund ermöglicht es gerade kleineren Unternehmen, ihre Stellung im Markt zu stärken. Dies belebt den Wettbewerb. Gleichzeitig handelt es sich bei Genossenschaften und ihren Mitgliedern um Marktteilnehmer, deren Verhalten sich in den kartellrechtlichen Grenzen bewegen muss.

Auch Genossenschaften von Kartellrechtsverfahren betroffen

„Genossenschaften sind in der deutschen Unternehmenslandschaft eine nicht wegzudenkende Gesellschaftsform. Sie spielen in verschiedenen Wirtschaftsbereichen eine wichtige Rolle. Es überrascht deshalb nicht, dass über die Jahre auch genossenschaftlich organisierte Unternehmen von Kartellrechtsverfahren betroffen waren“, resümiert Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. In diesem Zusammenhang hat man verschiedentlich Rechtsunsicherheiten bezüglich der kartellrechtlichen Spielräume und Grenzen einer genossenschaftlichen Betätigung thematisiert.

Strukturwandel des Genossenschaftswesens

Vor dem Hintergrund vergangener Verfahren des Bundeskartellamts gegen genossenschaftlich organisierte Unternehmen sowie mit Blick auf die offenen Fragen, die der Strukturwandel im Agrarhandelsbereich sowie das Erstarken des Onlinehandels mit sich bringen, sieht der Koalitionsvertrag 2018 vor, dass es Leitlinien für die Vereinbarkeit mit dem deutschen Kartellrecht bedarf.  Diesem Wunsch kommt das Bundeskartellamt nun nach. Ziel der im Entwurf veröffentlichten Leitlinien ist es, (nicht nur) genossenschaftlich organisierten Unternehmen auch anhand von Praxisbeispielen Hintergrund, Zweck und Reichweite des Kartellverbots und mögliche Spielräume für die genossenschaftliche Arbeit zu erläutern.

Öffentliche Konsultation

Die Hinweise richten sich gerade auch an Unternehmen kleiner und mittlerer Größe. Diese können oftmals keine fortlaufende, speziell kartellrechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Interessierte Kreise können nun eine Stellungnahme zum Entwurf bis zum 24.05.2021 unter der E-Mail-Adresse Konsultation-Genossenschaftsleitlinien@bundeskartellamt.bund.de einreichen. Es ist geplant, die Stellungnahmen zu veröffentlichen. Es wird daher darum gebeten, gleichzeitig eine um Geschäftsgeheimnisse bereinigte Fassung der Stellungnahme zu übermitteln.

Den Entwurf der Leitlinien zur Vereinbarkeit des Genossenschaftswesens mit dem Kartellrecht finden Sie auf der Internetseite des Bundeskartellamtes.

(Bundeskartellamt vom 04.05.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


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