• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Leitentscheidungsverfahren beim BGH wird eingeführt

27.09.2024

Der Bundestag hat am 26.09.2024 den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof“ nach abschließender Beratung in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung angenommen.

Beitrag mit Bild

©Dan Race/fotolia.com

Die Bundesregierung plant mit ihrem Gesetzentwurf, Leitentscheidungsverfahren beim Bundesgerichtshof einzuführen. „Wird in einem Massenverfahren Revision eingelegt, so kann der Bundesgerichtshof (BGH) dieses Verfahren zu einem Leitentscheidungsverfahren bestimmen“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Derartige Massenverfahren stellten eine große Belastung für die betroffenen Zivilgerichte dar, schreibt die Regierung.

Es handle sich dabei um massenhafte Einzelklagen zur gerichtlichen Geltendmachung gleichgelagerter (Verbraucher-)Ansprüche (zum Beispiel im Diesel-Skandal oder wegen unzulässiger Klauseln in Fitnessstudio-, Versicherungs- oder Bankverträgen). Meist stellten sich in diesen Verfahren die gleichen entscheidungserheblichen Rechtsfragen. Sind diese Rechtsfragen durch den BGH höchstrichterlich geklärt, könnten gleichlautende Verfahren, die bei den Instanzgerichten noch anhängig sind, anhand dieser Leitentscheidung ohne Weiteres zügig entschieden werden.

Baustein für effiziente Erledigung von Massenverfahren

Dem Entwurf zufolge können aber bisher – etwa durch Rücknahme von Revisionen aus prozesstaktischen Gründen oder aufgrund eines Vergleichs – höchstrichterliche Entscheidungen verhindert werden. Ohne eine höchstrichterliche Klärung blieben die Instanzgerichte jedoch immer wieder mit neuen Verfahren zu gleichgelagerten Sachverhalten belastet.

Als ein Baustein für eine effiziente Erledigung von Massenverfahren sei es daher erforderlich, „dass auch in Fällen der Revisionsrücknahme oder der sonstigen Erledigung der Revision zentrale Rechtsfragen zügig durch den Bundesgerichtshof geklärt werden können“.

Verfahren mit vielen offenen Rechtsfragen

Künftig soll also der BGH aus den bei ihm anhängigen Revisionen ein geeignetes Verfahren auswählen können, das ein möglichst breites Spektrum an offenen Rechtsfragen bietet, die er, wie bisher, selbst identifizieren kann. Die Instanzgerichte könnten bei ihnen anhängige Parallelverfahren mit Zustimmung der Parteien währenddessen aussetzen. Der BGH entscheide über die Rechtsfragen in Form der Leitentscheidung auch dann, „wenn die Parteien die Revision zurücknehmen oder sich das Revisionsverfahren auf andere Weise erledigt“.

Die Leitentscheidung entfalte dabei keinerlei formale Bindungswirkung und habe auch keine Auswirkungen auf das der Leitentscheidung zugrunde liegende konkrete Revisionsverfahren. Es diene jedoch den Instanzgerichten und der Öffentlichkeit als Richtschnur und Orientierung dafür, wie die Entscheidung der Rechtsfragen gelautet hätte. Dies sorge für Rechtssicherheit bei Betroffenen und Rechtsanwendern und trage zugleich dazu bei, die Gerichte von weiteren Klagen zu entlasten, schreibt die Bundesregierung.


Dt. Bundestag vom 26.09.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©dekanaryas/fotolia.com

13.02.2025

Der BGH hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob Unternehmen die Möglichkeit haben, Kartellbußen von ihren Führungskräften zurückzufordern.

weiterlesen
Geschäftsführerhaftung für Kartellbußgelder?

Meldung

©momius/fotolia.com

11.02.2025

Ein aktuelles OLG-Urteil zeigt, dass Unternehmen für unzureichenden Datenschutz beim Versand von Rechnungen haften können.

weiterlesen
Hackerangriff auf Rechnungen: Wer haftet wirklich?

Meldung

©Cybrain/fotolia.com

07.02.2025

Die EU-Kommission setzt sich dafür ein, dass Verbraucher in Europa weiterhin sicher und nachhaltig einkaufen können.

weiterlesen
Nachhaltiger E-Commerce: Die EU verschärft die Regeln für Importwaren

Meldung

©fotomek/fotolia.com

05.02.2025

Die aktuelle Entscheidung des BGH stärkt die Rechte der Bankkunden und setzt ein wichtiges Signal für den Verbraucherschutz im Finanzsektor.

weiterlesen
BGH zu Negativzinsen auf Bankguthaben

Haben wir Ihr Interesse für WIRTSCHAFT und WETTBEWERB geweckt?

Sichern Sie sich das WuW Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank