• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Konto-Kündigung nach AGB-Verweigerung ist rechtens

25.02.2025

Das Landgericht Flensburg hat entschieden, dass Banken Girokonten kündigen dürfen, wenn Kunden sich weigern, geänderte Vertragsbedingungen zu akzeptieren.

Beitrag mit Bild

©blende11/fotolia.com

Ein Kunde hatte ein Girokonto bei einer Sparkasse. Die Sparkasse forderte ihn mehrfach auf, den neuen Geschäftsbedingungen zuzustimmen, darunter auch dem neuen Preis- und Leistungsverzeichnis. Der Kunde verweigerte die Zustimmung. Schließlich kündigte die Sparkasse das Konto, bot aber weiterhin an, die Kündigung rückgängig zu machen, falls der Kunde doch noch zustimmen würde. Der Kunde wollte die Kündigung nicht akzeptieren und zog vor Gericht. Das Amtsgericht Flensburg wies den Antrag schon aus formellen Gründen zurück. Hiergegen legte der Kunde das Rechtsmittel der Beschwerde ein.

Sparkasse darf Vertragsbeziehung beenden

Das Landgericht Flensburg bestätigte mit seinem Beschluss vom 28.03.2023 (3 T 1/23) die Entscheidung des Amtsgerichts: Die Sparkasse durfte das Konto ordentlich kündigen. Das LG argumentierte, dass Banken und Sparkassen einheitliche Bedingungen für alle Kunden benötigten. Banken und Sparkassen könnten nicht mit unterschiedlichen Vertragsbedingungen für einzelne Kunden arbeiten, weil das ihre Arbeit erheblich erschweren würde. Weil der Kunde den neuen Bedingungen nicht zugestimmt hatte, war es für die Sparkasse nicht zumutbar, die Vertragsbeziehung weiterzuführen. Die Kündigung war daher rechtmäßig.

Zum rechtlichen Hintergrund

Laut § 675h Abs. 2 BGB und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkassen dürfen Banken einen Zahlungsdiensterahmenvertrag mit einer Frist von mindestens zwei Monaten kündigen, wenn kein anderes Kündigungsrecht vereinbart wurde. Allerdings darf eine Sparkasse als öffentlich-rechtliche Institution nicht willkürlich kündigen – es muss ein sachlicher Grund vorliegen.


LG Flensburg vom 18.02.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com

03.11.2025

Das EuGH-Urteil stärkt die Verbraucherposition beim Autokauf per Kredit erheblich und stellt klar, dass eine fehlerhafte Vertragsgestaltung weitreichende Folgen für Banken hat.

weiterlesen
Kreditwiderruf: EuGH stärkt Verbraucherrechte

Meldung

© nmann77/fotolia.com

31.10.2025

Das Bundeskabinett macht den Weg frei für den Data Act und setzt damit auf klare Zuständigkeiten ohne zusätzliche Bürokratie.

weiterlesen
Kabinett beschließt Data-Act-Durchführungsgesetz

Meldung

©ustudiographydd59/123rf.com

29.10.2025

Ein ausschließlich per E-Mail geschlossener Mandatsvertrag kann widerrufen werden, wenn keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erfolgt ist.

weiterlesen
Fernabsatz auch bei Anwälten: Mandatsvertrag widerrufbar

Meldung

©Thomas Reimer/fotolia.com

22.10.2025

Mit der Anhebung der Streitwertgrenzen passt sich die Justiz an die wirtschaftliche Realität an und will gleichzeitig Verfahren beschleunigen.

weiterlesen
Rechtsmittelstreitwerte sollen erhöht werden
Wirtschaft und Wettbewerb - Zeitschrift und Cover

Haben wir Ihr Interesse für WIRTSCHAFT und WETTBEWERB geweckt?

Sichern Sie sich das WuW Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank