„In den seit 2009 geltenden Fassungen der Präambel sieht der Kodex die Unternehmensführung dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Die Kodexreform 2020 thematisierte in der Präambel besonders die gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen. Doch hier ist eine Nachjustierung erforderlich, weil in der Zwischenzeit die Erwartungen an die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren sehr viel konkreter geworden sind,“ sagt Rolf Nonnenmacher, Vorsitzender der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex.
Nachhaltigkeit gehört in die Geschäftsstrategie
„Aufgabe der Unternehmensführung ist es, die wirtschaftlichen Erfordernisse und die ökologischen und sozialen Folgen der Unternehmenstätigkeit auszutarieren“, so Nonnenmacher weiter. Dementsprechend gehört das Thema Nachhaltigkeit in jede Geschäftsstrategie. Das schlägt sich in der neuen Empfehlung A.1 nieder. Der Vorstand soll die mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen sowie die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit systematisch identifizieren und bewerten. Die Unternehmensstrategie soll darüber Auskunft geben, wie die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Ziele in einem ausgewogenen Verhältnis umzusetzen sind.
Aufsichtsräte brauchen Nachhaltigkeitsexpertise
Damit die Unternehmensstrategie wirksam umgesetzt wird, bedarf es einer entsprechend umfassenden Steuerung des Unternehmens und Erfolgskontrolle. Der Aufsichtsrat soll überwachen, wie der Vorstand mit den Nachhaltigkeitsfragen umgeht. Um ihrer Aufgabe gerecht zu werden, benötigen die Aufsichtsräte eine entsprechende Nachhaltigkeitsexpertise.
Kodexreform hat mehr Transparenz im Blick
Das FISG macht die Einrichtung eines internen Kontroll- und Risikomanagementsystems verpflichtend. Nach der Kodexreform sollen im Lagebericht die wesentlichen Merkmale des Kontroll- und Risikomanagementsystems einschließlich des Compliance Managementsystems beschrieben werden. Zur Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Systeme soll der Vorstand Stellung nehmen.
Schlüssige Anforderungen an die Sachkunde und die Unabhängigkeit im Prüfungsausschuss
Der Kodex hält daran fest, dass der Vorsitzende des Prüfungsausschusses unabhängiger Finanzexperte sein soll. Die beiden nach FISG erforderlichen Finanzexperten im Prüfungsausschuss benötigen nach Kodex besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Dies gilt gleichermaßen für die Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Die interessierte Öffentlichkeit kann sich bis zum 11. März 2022 zu den vorgeschlagenen Kodexänderungen schriftlich äußern. Die Vorschläge zur Kodexreform finden Sie auf der Website des DCGK unter www.dcgk.de.