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  • Klimaschutzpaket mit umfangreichem Klimaschutzprogramm verabschiedet

23.06.2023

Die Bundesregierung hat am 21.06.2023 das Klimaschutzprogramm 2023 sowie die Novelle des Klimaschutzgesetzes verabschiedet.

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©leowolfert/123rf.com

Erstmals ist absehbar, dass die Bundesregierung mit den bereits erlassenen und geplanten Klimaschutzmaßnahmen bis zu 80 % der bestehenden Klimaschutzlücke bis zum Jahr 2030 schließen und damit den Gesamtausstoß an Klimagasen in Deutschland in diesem Jahrzehnt deutlich reduzieren kann. Das Klimaschutzgesetz sieht künftig eine jährliche Gesamtmenge an Klimagasemissionen vor, die über alle Jahre hinweg in der Summe eingehalten werden muss. Kommt es zwei Jahre hintereinander zu einer Zielverfehlung, muss die Bundesregierung weitere Klimaschutzmaßnahmen vornehmen. Zudem muss nun jede neue Bundesregierung zu Beginn ihrer Amtszeit ein Klimaschutzprogramm vorlegen.

Mit dem vorliegenden Klimaschutzprogramm leistet die Bundesregierung einen entscheidenden Beitrag, um die Auswirkungen der Klimakrise gemeinsam zu bewältigen und das Pariser Weltklimaabkommen umzusetzen. Mit den bereits ergriffenen und im Klimaschutzprogramm vereinbarten Maßnahmen rückt sie dem Klimaziel 2030 – eine Emissionsminderung um 65 % gegenüber 1990 – deutlich näher.

Zahlreiche Maßnahmen und Gesetze

Einen erheblichen Teil der notwendigen Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits in den vergangenen anderthalb Jahren seit ihrem Regierungsantritt beschlossen. Mit dem Energiesofortmaßnahmenpaket aus der EEG-Novelle, dem Wind-an-Land-Gesetz, dem Windenergie-auf-See-Gesetz, der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes hat die Bundesregierung den Ausbau der erneuerbaren Energien spürbar beschleunigt. Zudem hat die Bundesregierung die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes und eine Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude auf den Weg gebracht und damit die Wärmewende, also das Heizen ohne fossile Energieträger, konsequent angeschoben. In den kommenden Jahren steht zudem der Ausbau eines Wasserstoffnetzes auf der Tagesordnung sowie ein umfangreicher Ausbau der Übertragungs- und Verteilernetze für die Stromversorgung.

Mit den Klimaschutzverträgen und der Erarbeitung der Carbon-Management-Strategie bringt die Bundesregierung die Industrie auf den Kurs der Klimaneutralität, mit dem Deutschland-Ticket stärkt sie die Attraktivität des Öffentlichen Verkehrs, mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz verbindet die Bundesregierung den Schutz der natürlichen Senken mit dem Schutz der Biodiversität und damit der Vielfalt von Arten und natürlichen Räumen.

Klimaschutzlücke wird bis 2030 reduziert

Die Klimaschutzlücke bis 2030 wird mit diesen und zahlreichen weiteren Maßnahmen deutlich reduziert. Gleichwohl sind weitere Anstrengungen beim Klimaschutz in den kommenden Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit notwendig. Nach der Logik der geplanten Novelle des Klimaschutzgesetzes liegt hierfür die Verantwortung bei der gesamten Bundesregierung. Mit der geplanten Novelle erfolgt die Überprüfung der Einhaltung der Klimaziele zukunftsgerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend. Die Bundesregierung entscheidet, in welchem Sektor und mit welchen Maßnahmen die Einhaltung der Summe der Jahresemissionsgesamtmengen bis 2030 erreicht werden soll.

Alle für die Sektoren verantwortlichen Bundesministerien, insbesondere jene, in deren Zuständigkeitsbereich die Sektoren liegen, die die Klimaziele verfehlen, haben zu den Maßnahmen der Minderung beizutragen.

Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG)

Ein weiterer wichtiger Teil des Klimaschutzpakets ist die Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Die zuständigen Straßenverkehrsbehörden erhalten damit die Möglichkeit, vor Ort in Städten und Gemeinden passgenau und rechtssicher Verkehrsmaßnahmen zu ergreifen, um den Fuß-, Rad- und Bahnverkehr zu fördern, die Lebensqualität in Wohngebieten oder die Verkehrssicherheit, zum Beispiel im Umfeld von Schulen und Spielplätzen, zu erhöhen. In der am 21.06. vom Kabinett verabschiedeten Änderung des StVG, die das BMWK gemeinsam mit dem Bundesverkehrsministerium vereinbart hat, werden dazu die Ermächtigungsgrundlagen zum Erlass von Verordnungen um die Zwecke des Umwelt- und Klimaschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung ergänzt. Das bisherige Prinzip, dass allein die „Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs“ der Maßstab für die Anordnungen der Verkehrsbehörden sind, wird damit erweitert und so eine wesentliche Änderung des bestehenden Rechts erreicht. Künftig können Anordnungen zum Straßenverkehr auch allein aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung erfolgen.

Bereits in der vergangenen Woche im Kabinett verabschiedet wurde der CO2-Aufschlag auf die Lkw-Maut, mit dem wir die zentralen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den klimapolitisch dringend notwendigen Antriebswechsel im Straßengüterverkehr hin zu emissionsfreien Antrieben schaffen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit von Bahn und Binnenschiff stärken. Um die erforderliche Leistungsfähigkeit der Bahn sicherzustellen, wird ein Großteil der zusätzlichen Einnahmen aus der Lkw-Maut für die erforderliche Sanierung und Modernisierung des Eisenbahnnetzes genutzt.


BMWK vom 21.06.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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