06.04.2023

Die Bundesregierung will die Arbeit des Kartellamts und damit den Wettbewerb stärken. Das Kabinett hat dazu die Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beschlossen.

Beitrag mit Bild

©MH/fotolia.com

Die Bundesregierung hat am 05.04.2023 die 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), das sog. Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz, beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegt und im Austausch mit dem Bundesministerium der Justiz erarbeitet. Er entwickelt das geltende Wettbewerbsrecht fort und erweitert die Befugnisse des Bundeskartellamtes. Ziel der Novelle ist es, dass Störungen des Wettbewerbs im Sinne der Verbraucher besser abgestellt werden können. Dort, wo die Marktstruktur dem Wettbewerb entgegensteht, etwa weil es nur wenige Anbieter im Markt gibt und regelmäßig parallele Preisentwicklungen zulasten der Verbraucher zu beobachten sind, sollen die Eingriffsinstrumente des Kartellrechts geschärft werden.

Kurzüberblick über die GWB-Novelle

Das GWB ist das „wirtschaftliche Grundgesetz“ der sozialen Marktwirtschaft. Der heute im Kabinett verabschiedete Gesetzesentwurf zielt auf eine umfassende Durchsetzung des Wettbewerbsprinzips:

  • Erstens ist ein neues Eingriffsinstrument vorgesehen, mit dem das Bundeskartellamt im Anschluss an eine Sektoruntersuchung festgestellte Störungen des Wettbewerbs abstellen kann. Bisher endeten Sektoruntersuchungen mit einem Bericht des Bundeskartellamts; künftig kann die Behörde verschiedene Maßnahmen anordnen, um festgestellte Störungen des Marktes zu adressieren. Zum Beispiel können Marktzugänge erleichtert, Konzentrationstendenzen gestoppt oder – in Extremfällen – Unternehmen entflochten werden. Vorbild hierfür ist die Marktuntersuchung der Wettbewerbsbehörde des Vereinigten Königreichs (The Competition and Market Authority – CMA), die ebenfalls Abhilfemaßnahmen bis hin zu Entflechtungen vornehmen kann.
  • Zweitens wird im Fall von Kartellrechtsverstößen die Abschöpfung der daraus entstandenen Vorteile für das Kartellamt deutlich erleichtert. Es soll eine bessere Handhabe geben, um kartellrechtswidrig erlangte Gewinne wieder zu entziehen.
  • Drittens schafft der Gesetzentwurf die rechtlichen Grundlagen dafür, dass das Bundeskartellamt die Europäische Kommission bei der Durchsetzung des Digital Markets Act unterstützen kann. Zudem wird die private Durchsetzung des Digital Markets Acts erleichtert.

Das Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz wird nun dem Bundestag und Bundesrat zugeleitet.


BMWK und BMJ vom 05.04.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©beebright/fotolia.com

11.08.2026

Hybride Angriffe entwickeln sich zu einem ernst zu nehmenden Risiko. Die große Mehrheit der Wirtschaft erwartet eine zunehmende Bedrohung.

weiterlesen
Drohnen-Anschläge, Sabotage und Cyberattacken: Wirtschaft warnt vor hybriden Angriffen

Meldung

Seiya Tabuchi/istockphoto.com

04.08.2026

Der BGH hat die Voraussetzungen für die Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat von Konzerngesellschaften präzisiert.

weiterlesen
Mitbestimmung: BGH begrenzt Arbeitnehmerzurechnung im Konzern

Meldung

sdecoret/123rf.com

04.08.2026

Der AI Act verpflichtet Unternehmen zu mehr Transparenz beim Einsatz und bei der Bereitstellung bestimmter KI-Systeme und KI-generierter Inhalte.

weiterlesen
AI Act: Diese Regeln gelten jetzt

Meldung

©Dan Race/fotolia.com

29.07.2026

Jährliche Verwaltungsentgelte für Riester-Bausparverträge dürfen nicht pauschal auf die Kunden abgewälzt werden.

weiterlesen
BGH kippt Jahresentgelte bei Riester-Bausparverträgen
WuW Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für WIRTSCHAFT und WETTBEWERB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul WuW im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)