31.03.2023

Sonderabgabe für Einwegkunststoff ab 2024

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Die EU-Kommission hat am 22.03.2023 einen Richtlinienvorschlag zur Bekämpfung irreführender Umweltaussagen vorgelegt. Die neuen Bestimmungen enthalten spezifischere Regelungen im Verhältnis zur Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie).

Im letzten Jahr hatte die EU-Kommission einen Richtlinienvorschlag zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und bessere Information vorgelegt. Der neue Richtlinienvorschlag zur Bekämpfung irreführender Umweltaussagen soll für Unternehmen insofern Vorteile bringen, als erkennbarer werden soll, welche Unternehmen tatsächlich Anstrengungen zur Umweltverträglichkeit ihrer Produkte unternehmen und welche Aussagen in den Bereich des „Greenwashing“ fallen.

Handhabe bei freiwilligen Umweltaussagen

Damit sollen ungleiche Wettbewerbsbedingungen behoben werden. Der Vorschlag sieht Bestimmungen dazu vor, wie freiwillige Umweltaussagen über Produkte belegt und wie sie kommuniziert werden müssen. Abgesehen von den Umweltaussagen, die bereits unter bestehende EU-Vorschriften fallen (wie etwa EU-Umweltzeichen oder EU-Bio-Siegel) findet der Vorschlag auf alle freiwilligen Werbeaussagen über umweltbezogene Auswirkungen von Produkten, Dienstleistungen und der Gewerbetreibenden selbst Anwendung. Im nächsten Schritt müssen sich nun die Co-Gesetzgeber (EU-Parlament und Rat) zu dem Vorschlag positionieren.


DAV vom 24.03.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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