• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IPI: Öffnung des internationalen Beschaffungswesens

25.03.2022

Ein neues Instrument zum internationalen Beschaffungswesen (IPI) verleiht der EU mehr Hebelwirkung für die Öffnung von Märkten für öffentliche Aufträge außerhalb der EU und schafft für EU-Unternehmen mehr Chancen. Die EU-Kommission, das Europäische Parlament und der Rat haben am 15.03.2022 eine politische Einigung zu dem Instrument erzielt.

Beitrag mit Bild

©bluedesign/fotolia.com

Der Markt für öffentliche Aufträge in der EU gehört zu den größten und zugänglichsten in der Welt. Trotz dieser Offenheit wenden jedoch viele der wichtigsten Handelspartner der EU auf ihren eigenen Märkten restriktive, Unternehmen aus der EU diskriminierende Praktiken an. Diese Beschränkungen betreffen wettbewerbsorientierte EU-Branchen wie Bau, öffentlicher Verkehr, Medizinprodukte, Stromerzeugung und Arzneimittel.

Gleiche Wettbewerbsbedingungen unerlässlich

Das IPI wird dazu beitragen, dieses Problem anzugehen, indem die EU in die Lage versetzt wird, als letztes Mittel den Zugang ausländischer Unternehmen zum Markt für öffentliche Aufträge in der EU zu beschränken. Voraussetzung dafür ist, dass diese Unternehmen ihren Sitz in einem Land haben, das EU-Unternehmen Beschränkungen auferlegt. „Gleiche Wettbewerbsbedingungen sind für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen von grundlegender Bedeutung. Dieses neue Instrument wird uns dabei helfen, diese Hindernisse zu beseitigen und einen fairen Wettbewerb zum Nutzen aller zu fördern“, erklärt Exekutiv-Vizepräsident und Kommissar für Handel Valdis Dombrovskis.

IPI macht Beschränkungen und Ausschluss möglich

Mithilfe des IPI wird die Kommission den Zugang zu den Märkten für öffentliche Aufträge in der EU beschränken können, und zwar in Form von Anpassungsmaßnahmen bei der Bewertung der Angebote aus dem betreffenden Land oder in Form eines Ausschlusses der Angebote aus dem betreffenden Land. Durch die Anpassungsmaßnahmen würde dafür gesorgt, dass für Angebote aus dem betreffenden Land im Vergleich zu anderen Angeboten ein höherer Preis veranschlagt würde als der tatsächlich vorgeschlagene. Dies würde Bietern aus der EU und aus von solchen Maßnahmen nicht betroffenen Ländern einen Wettbewerbsvorteil auf den Märkten für öffentliche Aufträge in der EU verschaffen.

Ausschluss als letztes Mittel

Dies wäre jedoch nur als letztes Mittel gedacht. Vor dem Vollzug dieses Schritts würde die Kommission im Falle mutmaßlicher Beschränkungen für EU-Unternehmen auf Märkten für öffentliche Aufträge in Drittländern Untersuchungen in die Wege leiten. Um die Anwendung solcher Maßnahmen zu verhindern, müssten Drittländer in jedem Fall ihre wettbewerbsbeschränkenden Praktiken einstellen. Die bestehenden Verpflichtungen der EU – auch im Rahmen des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) und bilateraler Handelsabkommen – bleiben von diesem Instrument unberührt.


EU-Kommission vom 15.03.2022/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung, Wirtschaftsrecht

©Olivier Le Moal / istockfoto.com

06.01.2025

Zum Jahreswechsel gibt es hinsichtlich des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) einige neue zu beachtende Pflichten.

weiterlesen
CO₂-Grenzausgleich: Der Countdown für CBAM läuft

Meldung, Wirtschaftsrecht

©dekanaryas/fotolia.com

20.12.2024

Das Verbot der Beteiligung reiner Finanzinvestoren an einer Rechtsanwaltsgesellschaft ist zulässig, um die anwaltliche Unabhängigkeit zu gewährleisten.

weiterlesen
EuGH bestätigt Verbot von Finanzinvestoren bei Anwaltskanzleien

Meldung

©jirsak/123rf.com

18.12.2024

Das OLG Köln untersagte einer Fluggesellschaft die Werbung mit „CO2-neutral reisen“, da die Kompensation nicht sofort, sondern erst später erfolgte.

weiterlesen
Werbung mit Ausgleichsmaßnahmen zum Klimaschutz

Meldung

©Thomas Reimer/fotolia.com

14.12.2024

Die vom BMJ vorgeschlagene Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren soll die wirtschaftliche Grundlage für die Anwaltschaft sichern – und damit zugleich den Rechtsstaat stärken.

weiterlesen
Höhere Gebühren für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Haben wir Ihr Interesse für WIRTSCHAFT und WETTBEWERB geweckt?

Sichern Sie sich das WuW Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank