04.11.2022

Der Bundesrat hat am 28.10.2022 über eine Initiative von Hamburg zum Verbraucherschutz im so genannten grauen Kapitalmarkt beraten. In der Abstimmung fand der Vorschlag jedoch nicht die erforderliche Mehrheit.

Beitrag mit Bild

© peshkov/fotolia.com

Hamburg hatte vorgeschlagen, die Investitionssummen für hochriskante Finanzprodukte zu deckeln, um Kleinanleger und Kleinanlegerinnen vor dem Totalverlust ihres Vermögens zu bewahren. Die gestaffelte Deckelung von 1.000 bis zu 25.000 Euro pro Anlage sollte sich an der individuellen Vermögenslage der Betroffenen orientieren.

Weniger Verlustrisiko am grauen Kapitalmarkt

Nach wie vor hätten Personen nach den Plänen von Hamburg ihr gesamtes Geld im grauen Kapitalmarkt investieren können. Sie hätten dann aber das eingesetzte Geld auf mehrere Finanzprodukte verteilen müssen, um das Verlustrisiko zu vermindern.

Ausgleich für fehlende staatliche Aufsicht

Unternehmen des so genannten grauen Kapitalmarkts stehen nicht unter staatlicher Kontrolle und benötigen keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Anbieter locken häufig mit hohen Zinsen oder Renditen über dem allgemeinen Marktniveau, zum Beispiel für Direktinvestments, Nachrangdarlehen oder Genussrechte.


Bundesrat vom 28.10.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com

03.04.2025

Die neue Nachhaltigkeitsstrategie setzt auf soziale Gerechtigkeit, starke Beteiligung der Gesellschaft und klare Transformationsziele.

weiterlesen
Bundeskabinett: Neue Nachhaltigkeitsstrategie für eine gerechte Zukunft

Meldung

©vege/fotolia.com

31.03.2025

Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber dürfen Datenschutzverstöße künftig gerichtlich verfolgen – unabhängig davon, ob einzelne Betroffene Klage erheben.

weiterlesen
Datenschutz als Wettbewerbsfaktor: BGH stärkt Klagebefugnis

Meldung

©jirsak/123rf.com

28.03.2025

Umweltbezogene Werbeaussagen müssen klar, nachvollziehbar und überprüfbar sein – ohne konkrete Angaben zur Umsetzung gelten sie als Irreführung.

weiterlesen
Gericht beanstandet Klimaversprechen „Klimaneutral bis 2050“

Meldung

© tashka2000/fotolia.com

25.03.2025

Die Gerichte stellen bei Phishing zunehmend hohe Anforderungen an die Sorgfaltspflicht von Bankkunden. Wer Sicherheitsdaten leichtfertig preisgibt, trägt das Risiko selbst.

weiterlesen
Phishing: Bank haftet nicht bei Leichtsinn im Netz
Wirtschaft und Wettbewerb - Zeitschrift und Cover

Haben wir Ihr Interesse für WIRTSCHAFT und WETTBEWERB geweckt?

Sichern Sie sich das WuW Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank