• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Immissionen durch Windpark: Ansprüche der Anwohner?

09.09.2024

Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass Anwohner eines Windparks keine Ansprüche auf Schadensersatz, Schmerzensgeld oder Einschränkungen des Betriebs haben, obwohl sie Immissionen wie Lärm und Lichtbelastungen geltend machten.

Beitrag mit Bild

©Mike Mareen/fotolia.com

Die Kläger, Eigentümer eines Hauses 1,4 km von einem Windpark entfernt, fühlten sich durch Lärm, Infraschall und nächtliche Beleuchtung der Windräder beeinträchtigt. Sie forderten Abschaltungen der Anlagen zu bestimmten Zeiten sowie Schadensersatz und Schmerzensgeld. Die beklagte Gemeinde, die das Land an die ebenfalls beklagte Betreibergesellschaft verpachtet hatte, weigerte sich jedoch, Verantwortung für die behaupteten Störungen zu übernehmen. Beide Beklagten stellten sich auf den Standpunkt, dass alle Grenzwerte eingehalten würden und keine unzumutbaren Beeinträchtigungen vorlägen.

Keine Ansprüche von Anwohnern gegen Windpark-Betreiber und Gemeinde

Das Landgericht Koblenz wies die Klage mit Urteil vom 18.07.2024 (5 O 53/18) ab und stellte fest, dass keine wesentlichen Beeinträchtigungen des Eigentums der Kläger vorlagen. Ein Sachverständigengutachten ergab, dass die gesetzlichen Lärm- und Infraschallgrenzen eingehalten wurden und keine schädlichen Umwelteinwirkungen vorlagen. Auch die Nachtbeleuchtung sei zulässig und erforderlich, um Kollisionen mit Flugzeugen zu verhindern.

Selbst bei einer Gesamtschau der Immissionen konnte das Gericht keine erhebliche Beeinträchtigung des Eigentums oder der Gesundheit der Kläger feststellen.

Die Gemeinde als Verpächterin des Geländes konnte zudem nicht haftbar gemacht werden, da sie weder Betreiberin der Windkraftanlagen sei noch Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung vorlägen. Da die Immissionen des Windparks innerhalb der zulässigen Grenzwerte blieben, wurden Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche der Kläger abgelehnt.


LG Koblenz vom 05.09.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©georgejmclittle/fotolia.com

19.05.2026

Das OLG Frankfurt/M. entschied, dass ein per WhatsApp übermitteltes Angebot zum Aktienrückkauf nach 31 Tagen nicht mehr wirksam angenommen werden konnte.

weiterlesen
Vertragsangebot per WhatsApp gilt als Antrag unter Abwesenden

Meldung

sdecoret/123rf.com

18.05.2026

Ein Chatbot soll Kunden helfen, Termine zu buchen und Fragen zu beantworten. Doch wenn die KI falsche Angaben macht, wird daraus schnell ein rechtliches Problem.

weiterlesen
Unternehmen haften für falsche KI-Auskünfte

Meldung

©Zerbor/fotolia.com

12.05.2026

Werbeaussagen wie „macht nicht müde“ sind irreführend, wenn mögliche Nebenwirkungen eines Medikaments im Beipackzettel ausdrücklich genannt werden.

weiterlesen
Irreführende Werbung bei Allergiemittel

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com

11.05.2026

Das neue Gesetz weitet den Verbraucherschutz bei Krediten aus, erfasst künftig auch Kleinkredite und zinsfreie Finanzierungen.

weiterlesen
Mehr Verbraucherschutz bei Kreditverträgen
WuW Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für WIRTSCHAFT und WETTBEWERB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul WuW im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)