19.01.2024

Das Europäische Parlament gab am 17.01.2023 endgültig grünes Licht für eine Richtlinie, die die Produktkennzeichnung verbessert und irreführende Umweltaussagen verbietet.

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Das Europäische Parlament arbeitet an einer Aktualisierung der bestehenden Vorschriften für Geschäftspraktiken und Verbraucherschutz. Mit den neuen Vorschriften sollen die Rechte der Verbraucher besser geschützt, umweltfreundliche Entscheidungen gefördert und eine Kreislaufwirtschaft, in der Materialien wiederverwendet und recycelt werden, aufgebaut werden.

Genauere und verlässlichere Werbeaussagen

Die neuen Vorschriften sollen vor allem die Kennzeichnung von Produkten klarer und vertrauenswürdiger machen, indem sie allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „natürlich“, „biologisch abbaubar“, „klimaneutral“ oder „öko“ verbieten, sofern diese nicht nachgewiesen werden.

Neue Regeln für Nachhaltigkeitssiegel

Reguliert wird künftig auch die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln. Für Verwirrung hatte gesorgt, dass es so viele davon gibt und dass man sie kaum vergleichen kann. Künftig sind in der EU nur noch Nachhaltigkeitssiegel erlaubt, die auf offiziellen Zertifizierungssystemen beruhen oder von staatlichen Stellen eingeführt worden sind.

Nach der Richtlinie darf man künftig auch nicht mehr behaupten, dass ein Produkt aufgrund von Emissionsausgleichssystemen neutrale, reduzierte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt hat.

Schwerpunkt auf Langlebigkeit

Die neuen Vorschriften haben noch ein weiteres wichtiges Ziel: Sie sollen bewirken, dass Hersteller und Verbraucherschaft mehr Gewicht auf die Langlebigkeit von Produkten legen. Künftig müssen die Garantieinformationen deutlicher sichtbar sein, und es wird ein neues, einheitliches Etikett eingeführt, um Waren mit verlängerter Garantiezeit stärker hervorzuheben.

Verboten ist nach den neuen Vorschriften in Zukunft auch, unbegründete Aussagen zur Haltbarkeit zu machen (z. B. zu behaupten, dass eine Waschmaschine 5.000 Waschzyklen lang hält, obwohl dies im Normalbetrieb nicht der Fall ist), dazu aufzufordern, Verbrauchsgüter früher auszutauschen als unbedingt nötig (was z. B. bei Druckertinte häufig der Fall ist), und nicht reparierbare Waren als reparierbar anzupreisen.

Hintergrund und nächste Schritte

Im März 2022 schlug die Europäische Kommission vor, die EU-Verbrauchervorschriften zu aktualisieren, um den grünen Wandel zu unterstützen. Im September 2023 erzielten das Parlament und der Rat eine vorläufige Einigung über die aktualisierten Vorschriften. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments billigten die Vereinbarung auf der Plenartagung in Straßburg im Januar 2024. Auch der Rat muss ihr noch zustimmen. Die Mitgliedstaaten haben dann 24 Monate Zeit, um die aktualisierten Vorschriften in ihr nationales Recht zu übernehmen.


EU Parlament vom 17.01.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

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