• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Gesetzentwurf zur Verbesserung des Anlegerschutzes

08.10.2024

Das Gesetzesvorhaben zielt darauf ab, den Anlegerschutz durch Anpassungen in den Bereichen Transparenz, Produktintervention, Rechnungslegungsverstöße und Werbevorschriften zu stärken und bestehende Regelungslücken zu schließen.

Beitrag mit Bild

©p365.de/fotolia.com

In den letzten Jahren wurde der Anlegerschutz in Reaktion auf verschiedene Fehlentwicklungen bereits erheblich gestärkt, insbesondere durch das Kleinanlegerschutzgesetz aus dem Jahr 2015 und das Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes aus dem Jahr 2021. Im Hinblick auf die zwischenzeitliche Fortentwicklung der Finanzmärkte und Erfahrungen aus der Praxis dient der vorliegende Referentenentwurf der weiteren Verbesserung des Anlegerschutzes. Zu den wesentlichen Maßnahmen gehören:

  • Anpassungen des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) sowie des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG), um bestehende Regelungslücken zu schließen und den Anlegerschutz zu verbessern.
  • Erhöhung der Transparenz, indem den Anlegern vollständige und aktuelle Informationen bereitgestellt werden, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.
  • Die Befugnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird erweitert, sodass sie bei Anlegerschutzbedenken bekannt machen kann, dass sie ein Verwaltungsverfahren zur Prüfung von Produktinterventionen eingeleitet hat.
  • Beschränkung der Gültigkeitsdauer von Wertpapier- und Vermögensanlagen-Informationsblättern auf 12 Monate nach Billigung.
  • Anpassung der Befugnisse der BaFin zur Verfolgung von Rechnungslegungsverstößen, um effizienter gegen Verstöße vorzugehen.
  • Erhöhte Anforderungen an Werbung, insbesondere die Sicherstellung, dass irreführende Werbung verboten ist.
  • Verlängerung der Widerrufsfrist für Anleger bei bestimmten Nachträgen von zwei auf drei Arbeitstage.
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen der BaFin und dem Bundesamt für Justiz, unter anderem durch Aufhebung der Verschwiegenheitspflichten in bestimmten Ordnungsgeldverfahren.

BMF vom 04.10.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung, Wirtschaftsrecht

©ferkelraggae/fotolia.com

15.04.2025

Der Generalanwalt am EuGH befasst sich mit zentralen Fragen rund um verbundene Kreditverträge. Sein Fazit: Auch bei einem Widerruf können Zinsen fällig bleiben.

weiterlesen
Zinsen trotz Widerrufs: EU-Recht gibt Kreditgebern recht

Meldung, Wirtschaftsrecht

©Mike Mareen/fotolia.com

14.04.2025

Eine neue Verordnung schafft klare Rahmenbedingungen für Unternehmen, die in Windenergie-, Solaranlagen oder den Netzausbau investieren.

weiterlesen
Bürokratieabbau für grüne Projekte: Neue Verordnung erleichtert Planung

Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com

08.04.2025

Das LG Berlin II hat Meta in sechs Fällen zu Auskunft, Datenlöschung und Schadensersatz verurteilt und damit ein deutliches Signal für mehr Datenschutz im Netz gesetzt.

weiterlesen
Meta muss zahlen: DSGVO-Urteile setzen klares Zeichen

Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com

03.04.2025

Die neue Nachhaltigkeitsstrategie setzt auf soziale Gerechtigkeit, starke Beteiligung der Gesellschaft und klare Transformationsziele.

weiterlesen
Bundeskabinett: Neue Nachhaltigkeitsstrategie für eine gerechte Zukunft
Wirtschaft und Wettbewerb - Zeitschrift und Cover

Haben wir Ihr Interesse für WIRTSCHAFT und WETTBEWERB geweckt?

Sichern Sie sich das WuW Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank