• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Gesetzentwurf zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte beschlossen

16.10.2023

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes beschlossen, mit dem unter anderem die Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditkäufer und Kreditdienstleister umgesetzt wird.

Beitrag mit Bild

©sdecoret/fotolia.com

Durch den Gesetzentwurf zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte wird der Abbau notleidender Kreditpositionen in Bankbilanzen gefördert. Die harmonisierten Vorgaben der EU-Richtlinie schaffen einen europaweit einheitlichen Rahmen für den Ankauf notleidender Kredite. Sie gewährleisten das hohe Schutzniveau für die Schuldnerinnen und Schuldner, das in Deutschland für Inkassodienstleister*innen bereits weitgehend Standard ist.

Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus regulatorische Anforderungen für Dienstleister*innen, die für die Käufer*innen notleidender Bankkredite tätig werden, und unterstellt sie der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Wenig neue Bürokratie

Bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs wurde darauf geachtet, den bürokratischen Aufwand, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, zu minimieren. Daher fokussiert sich der Gesetzentwurf darauf, die in Deutschland bestehenden Regeln um die europäischen Vorgaben zu ergänzen.

Mit dem Gesetzentwurf werden zudem die umsetzungsbedürftigen Teile der Verordnung (EU) 2022/2036 (sog. Daisy-Chain-Verordnung) implementiert. Die Verordnung enthält Vorschriften zu Instrumenten, die innerhalb von Bankkonzernen als Verlustpuffer für den Abwicklungsfall dienen.

Beide Regelungen sind Teil des harmonisierten Ansatzes zur Reduktion von Risiken im Bankbereich und dienen damit dem Ziel, eine effizientere Banken- und Kapitalmarktunion zu entwickeln.

Wirkung voraussichtlich gering

Für Deutschland ist die unmittelbare Wirkung gering: Eine praktische Anwendung hierfür gibt es derzeit nur im Fall bestimmter Bankkonzerne, deren EU-Muttergesellschaften außerhalb von Deutschland ansässig sind.


BMF vom 11.10.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Thomas Reimer/fotolia.com

01.07.2026

Die BRAK warnt, dass neue europäische Geldwäschevorgaben die geplante Sicherung anwaltlicher Sammelanderkonten gefährden könnten.

weiterlesen
EU-Geldwäschepaket: neue Gefahr für anwaltliche Sammelanderkonten

Meldung

©jirsak/123rf.com

17.06.2026

McDonald’s darf nach einem Anerkenntnisurteil des LG München I nicht mehr mit einem unkonkreten Versprechen zur Klimaneutralität werben.

weiterlesen
Klimaneutral bis 2050: McDonald’s-Werbung beanstandet

Meldung

©Dan Race/fotolia.com

12.06.2026

Schufa-Kosten vor Klageerhebung sind grundsätzlich kein ersatzfähiger Verzugsschaden des Gläubigers, entschied der BGH.

weiterlesen
BGH: Schufa-Kosten bleiben beim Gläubiger
WuW Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für WIRTSCHAFT und WETTBEWERB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul WuW im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)