• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Gesetz zum Whistleblowerschutz erhält keine Zustimmung im Bundesrat

14.02.2023

Sonderabgabe für Einwegkunststoff ab 2024

©macrostud/123rf.com

Ein Bundestagsbeschluss zum Schutz von sog. Whistleblowern hat am 10.02.2023 nicht die erforderliche Zustimmung im Bundesrat erhalten. Es kann daher nicht in Kraft treten. Bundesregierung und Bundestag haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um mit den Ländern über einen Kompromiss zu beraten.

Das Gesetz, das der Bundestag im Dezember 2022 verabschiedet hatte, regelt den Umgang mit Meldungen zu Betrügereien, Korruption und anderen Missständen in Behörden und Unternehmen; ebenso mit Hinweisen auf mangelnde Verfassungstreue von Beschäftigten im öffentlichen Dienst, auch wenn dabei keine konkreten Straftaten vorliegen. Diese Änderung wurde erst im Laufe der Bundestagsberatungen in den ursprünglichen Regierungsentwurf aufgenommen – unter anderem auch mit Blick auf Zugehörige der „Reichsbürgerszene“.

Interne und externe Meldestellen geplant

Behörden und Unternehmen sollen gesonderte interne Anlaufstellen schaffen und auch anonyme Hinweise entgegennehmen. Zusätzlich will der Bund eine externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz errichten. Die Länder können eigene externe Meldestellen einrichten. Der Bundestagsbeschluss regelt Verfahren und Vertraulichkeit der Meldungen und Maßnahmen zum Schutz der Hinweisgeber vor Repressalien – aber auch Haftung, Schadensersatz und Bußgelder im Falle bewusst falscher Angaben. Hintergrund sind Vorgaben einer EU-Richtlinie, die in deutsches Recht umzusetzen sind. Das Gesetz sollte drei Monate nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.


Bundesrat vom 10.02.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


LKW, Transport
Meldung

©candy1812/fotolia.com

25.09.2023

Ein von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf zur Änderung der mautrechtlichen Vorschriften (20/8092) sieht eine Ausweitung der Maut-Pflicht auf Lastkraftwagen mit mehr als 3,5 Tonnen vor. Von der Mautpflicht ausgenommen werden sollen Fahrten von Handwerkern oder Personen mit handwerksähnlichen Berufen mit Fahrzeugen von weniger als 7,5 Tonnen. Massive Mehreinnahmen durch Kohlenstoffdioxid-Differenzierung Die Kohlenstoffdioxid-Differenzierung sei eine wichtige

Ausweitung der Maut-Pflicht für Lastkraftwagen
Greenwashing, ESG, Nachhaltigkeit, green, bio
Meldung

©jirsak/123rf.com

21.09.2023

Wie nachhaltig eine Anlage ist und welche Informationen Finanzintermediäre (wie z. B. Vermögensverwalter) den Anlegern vermitteln müssen, legt die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzwesen (SFDR) fest. Sie gilt seit März 2021, soll für mehr Transparenz auf dem Markt sorgen und Anlegern ermöglichen, fundierte Entscheidungen zu treffen. Die Europäische Kommission hat nun eine gezielte Konsultation

Nachhaltige Finanzentscheidungen: Neue EU-Konsultationen
Investition, Umwelt, Umweltschutz, Wachstum, Öko, Geld
Meldung

©AndreyPopov/fotolia.com

18.09.2023

Es gibt in Deutschland eine wachsende Zahl von Unternehmen, die als Gemeinwohlorientierte Unternehmen und Social Start-ups den Fokus ihres Unternehmenszwecks auf die Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen legen, sei es mit ökologischem Schwerpunkt, sozialem – oder auch beidem. Allein bei den Start-ups zählen sich laut dem jüngsten Monitor des deutschen Start-up-Verbands 40 % dem Gemeinwohlorientierten Unternehmertum zu.

Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen

Haben wir Ihr Interesse für WIRTSCHAFT und WETTBEWERB geweckt?

Sichern Sie sich das WuW Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank