04.08.2023

Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung konsequent und wirksam zu bekämpfen, ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Sie hat deshalb neue Regelungen auf den Weg gebracht, die der zuständigen Behörde die Erfüllung ihrer Aufgaben erleichtern soll.

Beitrag mit Bild

©marketlan/123rf.com 

In Deutschland nimmt die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU – englisch „Financial Intelligence Unit“) Verdachtsmeldungen zu Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entgegen, analysiert sie und leitet sie zur Strafverfolgung weiter. Sie ist eine eigenständige Behörde innerhalb der Generalzolldirektion und hat ihren Sitz in Köln. Damit die FIU ihre Aufgaben auch angesichts der steigenden Zahl an Meldungen gut und effektiv erfüllen kann, sind rechtliche Anpassungen ihrer Arbeitsweise nötig.

Stärkung der FIU beschlossen

Die Bundesregierung hat gesetzliche Regelungen auf den Weg gebracht, die den gesetzlichen Kernauftrag der FIU als Meldestelle zur Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Finanzkriminalität nachschärfen sowie Rechtsklarheit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schaffen. Konkret wird dazu:

  • der allgemeine Grundsatz der risikobasierten Arbeitsweise klargestellt,
  • der Kernauftrag der FIU im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gesetzlich klarer ausgestaltet,
  • die Unterstützung der Prozesse durch automatisierte Verfahren innerhalb der FIU gesetzlich konkretisiert und
  • die Zusammenarbeit mit anderen Behörden vereinfacht.

Was bedeutet risikobasierte Arbeitsweise?

Eingehende Verdachtsmeldungen werden risikobasiert fortlaufend danach ausgewertet, welche Informationen hieraus einer weiteren Bearbeitung im Sinne des gesetzlichen Kernauftrags der FIU bedürfen. Sodann werden nur Verdachtsmeldungen vertieft bearbeitet, bei denen die FIU weiteren Analysebedarf identifiziert hat.

Weitere Maßnahmen geplant

In ihrem Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung vorgenommen, die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiter voranzutreiben. Vorgesehen ist, auf allen Ebenen Strukturen zu verbessern, Sicherheitsbehörden gezielter auszubilden und die Empfehlungen der internationalen Financial Action Task Force (FATF) zügig umzusetzen.


Bundesregierung vom 26.07.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung, Wirtschaftsrecht

© Jamrooferpix / fotolia.com

13.03.2026

Aufsichts- und Berufsrechtsregelungen für rechtsberatende Berufe sollen vereinheitlicht, modernisiert und Berufsordnungen angepasst werden.

weiterlesen
Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Meldung

©estations/fotolia.com

11.03.2026

Konzessionen über die Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur an Bundesautobahnen dürfen nicht vergeben werden, ohne ein Vergabeverfahren durchzuführen.

weiterlesen
OLG Düsseldorf stoppt Schnelllade-Deal ohne Vergabeverfahren

Meldung

©Dan Race/fotolia.com

05.03.2026

Der BGH stellt klar, dass das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ausschließlich für Kapitalanleger gedacht ist und nicht für kreditgebende Banken.

weiterlesen
Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren

Meldung

©p365.de/fotolia.com

04.03.2026

In der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) soll das Vermögen in der Gesellschaft verbleiben. Es wäre damit nicht möglich, Gewinne einfach auszuzahlen.

weiterlesen
GmgV: Eine neue Rechtsform für nachhaltiges Unternehmertum
WuW Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für WIRTSCHAFT und WETTBEWERB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul WuW im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)