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07.02.2023

Zum Anfang Februar ist das Programm „REACT with impact – Förderung des Sozialunternehmertums“ des Bundeswirtschaftsministeriums gestartet. Es soll gemeinwohlorientierte KMU und Social Start-ups in ihrem besonderen Handeln für Umwelt und Gesellschaft unterstützen.

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©AndreyPopov/fotolia.com

Durch REACT werden Beratungs- und Unterstützungsleistungen durch qualifizierte Beratungsunternehmen gefördert. Darüber hinaus wird es einen weiteren Förderaufruf zur Vernetzung, Kooperation und Stärkung gemeinwohlorientierter Unternehmen geben. Dafür stehen bis Jahresende 2023 rund 89,6 Millionen Euro zur Verfügung. Das ist das bisher größte Förderprogramm für gemeinwohlorientierte Unternehmen in Deutschland.

Das Programm „REACT with impact – Förderung des Sozialunternehmertums“ ist die erste Umsetzung des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag, gemeinwohlorientierte Unternehmen und soziale Innovationen stärker zu unterstützen. Eine umfassende Nationale Strategie für gemeinwohlorientierte Unternehmen und Soziale Innovationen erarbeitet das BMWK aktuell gemeinsam mit dem BMBF.

Wer ist antragsberechtigt?

Laut Schätzungen der EU-Kommission sind 10 % aller Unternehmen in der Europäischen Union gemeinwohlorientiert, sie beschäftigen fast 13,6 Millionen Menschen. Für „REACT with impact“ antragsberechtigt sind gemeinwohlorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups, die unter anderem die Kriterien der EU-KMU-Definition und der Social-Business-Initiative der Europäischen Kommission erfüllen. Ein zentrales Kriterium ist dabei, dass die Unternehmen und Start-ups mit ihrer Geschäftstätigkeit in erster Linie ein soziales oder ökologisches Ziel verfolgen und ihre Gewinne größtenteils reinvestieren. Die Rechtsform der Unternehmen spielt keine Rolle.

Die Finanzierung des Programms erfolgt aus dem europäischen Wiederaufbauinstrument REACT-EU (Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe) und wird vollständig über den Europäischen Sozialfonds bis Ende 2023 zur Verfügung gestellt. REACT-EU dient der kurzfristigen Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und der Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft. Eine sich 2023 anschließende, bedarfsgerechte Unterstützung wird sichergestellt.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.


BMWK vom 02.02.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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