• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • FATF-Länderbericht zur Geldwäscheprävention

12.09.2022

In ihrem Länderbericht über die Geldwäscheprävention in Deutschland äußert sich die Financial Action Task Force (FATF) positiv über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), hat aber insgesamt Empfehlungen für weitere Verbesserungen.

Beitrag mit Bild

©marketlan/123rf.com 

Die FATF-Länderprüfungen umfassen zwei Bereiche: die technische Umsetzung der FATF-Empfehlungen und die tatsächliche Effektivität Deutschlands bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

FATF-Ergebnis gemischt

Die FATF prüfte also zum einen, ob in Deutschland die notwendigen Gesetze, Verordnungen und Maßnahmen in Kraft sind, um die Einhaltung ihrer 40 Empfehlungen sicherzustellen. Dabei stellte sie zum Beispiel fest, dass Deutschland die für die BaFin relevanten Empfehlungen im Wesentlichen gut oder sehr gut umsetzt. Daneben prüfte die FATF unter anderem die Effektivität der risikobasierten Aufsicht der BaFin über die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Vorschriften durch die Finanzinstitute. In diesem Bereich liegt das Ergebnis verglichen mit anderen Ländern im Durchschnitt. Die BaFin wurde hierbei nicht einzeln bewertet, sondern zusammen mit den Aufsichtsbehörden des Nichtfinanzbereichs.

Eckpunkte für schlagkräftige Bekämpfung von Finanzkriminalität

Anlässlich des FATF-Berichts stelle Bundesfinanzminister Christian Lindner eine Initiative für die Bekämpfung von Finanzkriminalität vor. Für die Sanktionsdurchsetzung möchte er eine neue Bundesoberbehörde schaffen, die auch eine Koordinierung der Aufsichtstätigkeit im Nichtfinanzsektor sicherstellen soll. Die Eckpunkte sehen die folgenden drei Maßnahmen vor:

  • Kernkompetenzen unter einem Dach bündeln
  • Hoch qualifizierte Finanzermittlerinnen und Finanzermittler ausbilden
  • Digitalisierung und Vernetzung von Registern vorantreiben

Hier finden Sie das vollständige Eckpunktepapier als Download.

So geht es weiter

Wie die weit überwiegende Zahl der Länder, die in der 4. Prüfungsrunde der FATF geprüft worden sind, wird Deutschland nun in den Follow-up-Prozess überführt. Dies bedeutet, dass Deutschland ein Jahr nach Verabschiedung des Berichts im Plenum der FATF über die Fortschritte bei der Abarbeitung der Feststellungen in Bezug auf die technische Umsetzung berichten wird. Die erneute Bewertung der Aufsichtseffektivität erfolgt fünf Jahre nach Verabschiedung des Berichts.


BaFin und BMF vom 25.08.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Travis/fotolia.com

12.06.2025

Der starke Anstieg verdächtiger Krypto-Transaktionen belegt: Die FIU muss immer schneller und präziser auf neue Methoden reagieren.

weiterlesen
FIU-Geldwäschebekämpfung: Kryptowerte im Fokus

Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com

11.06.2025

Eine neue IMK-Studie zeigt: Deutschlands Nachhaltigkeit litt stark unter den Krisen der letzten Jahre – neue Investitionspläne wecken aber Hoffnung auf Kurskorrektur.

weiterlesen
Nachhaltigkeit: Nur wenige Ziele erreicht

Meldung

©momius/fotolia.com

05.06.2025

Mit seinem Urteil stärkt der BGH die Rechte von Bankkunden und setzt der langjährigen Praxis automatisierter Gebührenerhöhungen per Schweigen ein Ende.

weiterlesen
Musterfeststellungsklage: BGH zur Rückzahlung von Kontoführungsentgelten

Meldung

wuw-online

02.06.2025

Trotz grundsätzlicher Offenheit für klimabezogene Haftungsfragen entschied das OLG Hamm mangels konkreter Gefährdung gegen den Kläger.

weiterlesen
Klimaklage gegen RWE gescheitert – OLG Hamm weist Berufung zurück
Wirtschaft und Wettbewerb - Zeitschrift und Cover

Haben wir Ihr Interesse für WIRTSCHAFT und WETTBEWERB geweckt?

Sichern Sie sich das WuW Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank