• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU-US Datenschutzrahmen: Kein gleichwertiger Datenschutz

18.04.2023

Das EU-Parlament hat dem neuen EU-US-Datenschutzrahmen zum Datentransfer zwischen den USA und der EU eine Absage erteilt.

Beitrag mit Bild

© maxsim/fotolia.com

Am 13.04.2023 hat der Ausschuss des EU-Parlaments für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) eine Entschließung angenommen, mit der das Datenschutzniveau der Vereinigten Staaten und jenes der EU als nicht im Wesentlichen äquivalent erachtet wird. Damit rät der Ausschuss von dem Erlass eines entsprechenden Angemessenheitsbeschlusses nach Art. 45 DSGVO durch die EU-Kommission ab  und ruft zur Wiederaufnahme der Verhandlungen mit den USA auf.

Datenschutzkontrollgericht genügt Anforderungen nicht

Das neue Abkommen zum Datentransfer war notwendig geworden, nachdem der EuGH die vorgehenden Angemessenheitsbeschlüsse zu den bisherigen Rechtsrahmen für ungültig erklärt hatte, vgl. Urteile „Schrems“ I und II.

Die Ablehnung wird in der Parlamentsentschließung insbesondere darauf gestützt, dass der zweite Teil des nun vorgesehenen Rechtsschutzmechanismus, das ‚Datenschutzkontrollgericht‘, den Anforderungen einer unabhängigen und unparteilichen gerichtlichen Kontrolle (Art. 47 EU-GR-Ch) nicht genügt. Der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission kann ungeachtet der Entschließung ergehen, muss aber einer Überprüfung durch den EuGH standhalten.


DAV vom 15.04.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung, Wirtschaftsrecht

© Jamrooferpix / fotolia.com

13.03.2026

Aufsichts- und Berufsrechtsregelungen für rechtsberatende Berufe sollen vereinheitlicht, modernisiert und Berufsordnungen angepasst werden.

weiterlesen
Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Meldung

©estations/fotolia.com

11.03.2026

Konzessionen über die Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur an Bundesautobahnen dürfen nicht vergeben werden, ohne ein Vergabeverfahren durchzuführen.

weiterlesen
OLG Düsseldorf stoppt Schnelllade-Deal ohne Vergabeverfahren

Meldung

©Dan Race/fotolia.com

05.03.2026

Der BGH stellt klar, dass das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ausschließlich für Kapitalanleger gedacht ist und nicht für kreditgebende Banken.

weiterlesen
Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren

Meldung

©p365.de/fotolia.com

04.03.2026

In der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) soll das Vermögen in der Gesellschaft verbleiben. Es wäre damit nicht möglich, Gewinne einfach auszuzahlen.

weiterlesen
GmgV: Eine neue Rechtsform für nachhaltiges Unternehmertum
WuW Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für WIRTSCHAFT und WETTBEWERB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul WuW im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)