• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU stimmt für EU-Produktsicherheitsvorschriften

31.03.2023

Das EU-Parlament hat die überarbeiteten Sicherheitsvorschriften für Verbraucherprodukte, die keine Lebensmittelerzeugnisse sind, gebilligt.

Beitrag mit Bild

nx123nx/123rf.com

Die neue Verordnung bringt die geltende Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit in Einklang mit den neuesten Entwicklungen im digitalen Bereich und dem Umstand, dass immer häufiger im Internet eingekauft wird. Der Rat muss den Text nun ebenfalls förmlich billigen, bevor er im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und in Kraft treten kann. Die Geltung der Verordnung beginnt 18 Monate nach ihrem Inkrafttreten.

Bessere Sicherheitsbewertungen

Damit alle auf den Markt gebrachten Produkte für die Verbraucherinnen und Verbraucher garantiert sicher sind, sind in der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Sie sorgen dafür, dass bei Sicherheitsbewertungen auch Risiken für besonders schutzbedürftige Gruppen (z. B. Kinder), geschlechtsspezifische Aspekte und Cybersicherheitsrisiken berücksichtigt werden.

Marktüberwachung und Online-Shops

Nach der neuen Verordnung haben Wirtschaftsakteure wie Hersteller, Einführer oder Händler mehr Pflichten. Die Verordnung stärkt die Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden und bringt klare Verpflichtungen für Anbieter von Online-Marktplätzen mit sich. Online-Marktplätze müssen mit den Marktaufsichtsbehörden zusammenarbeiten, um die Risiken zu mindern. Die Behörden können ihrerseits anordnen, dass Online-Marktplätze gefährliche Produkte sofort, in jedem Fall aber innerhalb von zwei Arbeitstagen, aus dem Angebot entfernen oder den Zugang dazu sperren.

Produkte, die aus Ländern außerhalb der EU stammen, können nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn es einen in der Europäischen Union ansässigen Wirtschaftsakteur gibt, der für ihre Sicherheit verantwortlich ist.

Effiziente Rückrufverfahren

Mit den umgestalteten Rechtsvorschriften wird das Produktrückrufverfahren verbessert. Zurzeit sind die Rückgabequoten nach wie vor niedrig, und schätzungsweise ein Drittel der Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU verwendet Produkte weiter, obwohl sie zurückgerufen wurden.

Wenn ein Produkt zurückgerufen werden muss, müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher direkt informiert werden, und ihnen muss eine Reparatur, ein Ersatzprodukt oder eine Erstattung angeboten werden. Sie haben auch das Recht, Beschwerden einzureichen oder Sammelklagen zu erheben. Informationen über die Sicherheit der Produkte und mögliche Rechtsmittel müssen in klarer und leicht verständlicher Sprache verfügbar sein. Das Schnellwarnsystem für gefährliche Produkte (das Portal Safety Gate) wird modernisiert, damit unsichere Produkte besser erkannt werden können, und für Menschen mit Behinderungen leichter zugänglich gemacht.


EU-Parlament vom 30.03.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung, Wirtschaftsrecht

©ferkelraggae/fotolia.com

15.04.2025

Der Generalanwalt am EuGH befasst sich mit zentralen Fragen rund um verbundene Kreditverträge. Sein Fazit: Auch bei einem Widerruf können Zinsen fällig bleiben.

weiterlesen
Zinsen trotz Widerrufs: EU-Recht gibt Kreditgebern recht

Meldung, Wirtschaftsrecht

©Mike Mareen/fotolia.com

14.04.2025

Eine neue Verordnung schafft klare Rahmenbedingungen für Unternehmen, die in Windenergie-, Solaranlagen oder den Netzausbau investieren.

weiterlesen
Bürokratieabbau für grüne Projekte: Neue Verordnung erleichtert Planung

Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com

08.04.2025

Das LG Berlin II hat Meta in sechs Fällen zu Auskunft, Datenlöschung und Schadensersatz verurteilt und damit ein deutliches Signal für mehr Datenschutz im Netz gesetzt.

weiterlesen
Meta muss zahlen: DSGVO-Urteile setzen klares Zeichen

Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com

03.04.2025

Die neue Nachhaltigkeitsstrategie setzt auf soziale Gerechtigkeit, starke Beteiligung der Gesellschaft und klare Transformationsziele.

weiterlesen
Bundeskabinett: Neue Nachhaltigkeitsstrategie für eine gerechte Zukunft
Wirtschaft und Wettbewerb - Zeitschrift und Cover

Haben wir Ihr Interesse für WIRTSCHAFT und WETTBEWERB geweckt?

Sichern Sie sich das WuW Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank