• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Gesetzentwurf zur Veröffentlichung länderbezogener Ertragsteuerinformationen beschlossen

09.12.2022

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragssteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen beschlossen.

Beitrag mit Bild

© eenevski/fotolia.com

Mit dem geplanten Gesetz soll in erster Linie die Richtlinie (EU) 2021/2101 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen umgesetzt werden. Die Richtlinie zielt darauf ab, Ertragsteuerinformationen multinationaler umsatzstarker Unternehmen und Konzerne, die in der EU entweder ansässig sind oder aber Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen einer bestimmten Größe haben, transparent zu machen. Die Berichterstattung über Ertragsteuerinformationen soll aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaaten der EU und bestimmten weiteren Steuerhoheitsgebieten, in denen eine Geschäftstätigkeit ausgeübt wird, erfolgen (sog. public Country by Country Reporting on Taxes). Die Richtlinie ist bis zum 22.06.2023 in deutsches Recht umzusetzen.

Neben der Richtlinienumsetzung sollen im Handelsgesetzbuch (HGB) punktuelle weitere Änderungen im Handelsbilanzrecht vorgenommen werden.

Länderbezogene Ertragssteuerinformationen für Steuertransparenz notwendig

„Wer in einem Land Gewinne erwirtschaftet, der soll sich auch in angemessenem Umfang an der Finanzierung seines Gemeinwesens beteiligen. Mit dem am 7. Dezember 2022 im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf wollen wir einen Beitrag zu mehr Steuertransparenz schaffen“, erklärt Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann. Und weiter: „Für eine öffentliche Debatte darüber, ob multinationale umsatzstarke Unternehmen und Konzerne auch dort Steuern zahlen, wo sie tätig sind, brauchen wir länderbezogene Ertragssteuerinformationen. Deshalb sollen solche Unternehmen und Konzerne künftig ihre Steuerzahlungen nicht mehr nur den Finanzbehörden mitteilen, sondern aufgeschlüsselt nach bestimmten Ländern der Öffentlichkeit zugänglich machen. Das setzen wir bürokratiearm und so einfach wie möglich um. Denn gerade in Krisenzeiten wollen wir unsere Wirtschaft nicht unnötig zusätzlich belasten.“

Den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen finden Sie hier.


BMJ vom 07.12.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©valerybrozhinsky/fotolia.com

09.12.2024

Ziel der Verordnung über den Zugang zu Finanzdaten ist es, die Einführung datengesteuerter Geschäftsmodelle im Finanzsektor zu fördern.

weiterlesen
Kapitalmarktunion: Besserer Zugang zu Finanzdaten von Verbrauchern

Meldung

©photo 5000/fotolia.com

06.12.2024

Nach Angaben der Unternehmen entsteht der steigende Zeitaufwand vor allem durch ausufernde Berichts- und Informations-, Dokumentations- und Meldepflichten.

weiterlesen
22 % der Arbeitszeit für Bürokratie nötig

Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com

03.12.2024

Das OLG Schleswig-Holstein erklärte undifferenzierte Schufa-Meldungen für widerrufspflichtig, wenn der Datenschutz des Schuldners überwiegt.

weiterlesen
SCHUFA-Meldung rückständiger Forderungen kann gegen DSGVO verstoßen

Meldung

©number1411/fotolia.com

02.12.2024

Die D&O-Versicherung des ehemaligen Wirecard-Buchhalters muss wegen aufgebrauchter Deckungssumme nicht mehr zahlen, so das OLG Frankfurt/M.

weiterlesen
Wirecard: D&O-Versicherungssumme für Ex-Chefbuchhalter aufgebraucht

Haben wir Ihr Interesse für WIRTSCHAFT und WETTBEWERB geweckt?

Sichern Sie sich das WuW Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank