13.08.2024

Das Landgericht Hamburg hat irreführende Werbung mit der Aussage „2050 Dekarbonisierter Kreuzfahrtbetrieb (Net zero)“ und den dazu durch TUI gegebenen Begründungen untersagt.

Beitrag mit Bild

©jirsak/123rf.com

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem Landgericht Hamburg eine weitere grundsätzlich bedeutsame Klimaklage wegen eines irreführenden Werbeversprechens gegen den Reise- und Kreuzfahrtkonzern TUI Cruises GmbH gewonnen (Urteil vom 09.08.2024 – 315 O 9/24, noch nicht rechtskräftig). Das Gericht gab der DUH recht und bestätigte die Irreführung der Verbraucherinnen und Verbraucher durch das Werbeversprechen zu dem angeblich im Jahr 2050 dekarbonisierten Kreuzfahrtbetrieb, sofern dies so begründet wird, wie durch TUI Anfang 2024 in Werbung geschehen. TUI Cruises hatte das Werbeversprechen „2050 Dekarbonisierter Kreuzfahrtbetrieb (Net zero)“ unter anderem damit begründet, dass „LNG für Dual-Fuel-Schiffe“ genutzt werden sollen.

Versprechen müssen eine realistische Grundlage haben

Das Verfahren ist von besonderer Relevanz, weil die DUH damit erstmalig gegen ein Werbeversprechen vorgegangen ist, das erst weit in der Zukunft eintreten soll. Die DUH kritisiert, dass solche Versprechen eine realistische Grundlage haben müssen und nicht auf falschen Aussagen beruhen dürfen. Derartige Werbungen unterliegen daher strengen Anforderungen. Insbesondere darf nicht mit der Nutzung von fossilem LNG geworben werden, wenn man sog. Bio-LNG meint.

Das Urteil des Landgerichts Hamburg

Auch Ziele eines Unternehmens können Auswirkungen auf die gegenwärtige Verbraucherentscheidung haben, heißt es in der Urteilsbegründung. Ein wesentlicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise hat in Zeiten des menschengemachten Klimawandels und in dem Wissen, dass es sich bei Kreuzfahrten um energieintensives Reisen handelt, ein gesteigertes Interesse an umweltbezogenen Maßnahmen der Beklagten. Dieser Teil der Verkehrskreise ist dazu geneigt, sich vor der Buchung über die von der Beklagten getroffenen und geplanten klimabezogenen Maßnahmen auf der Webseite der Beklagten zu informieren und seine Geschäftsentscheidung von den (angekündigten) Maßnahmen abhängig zu machen.

Einschätzung der DUH

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Das Urteil gegen TUI Cruises ist richtungsweisend für die Überprüfung vieler Werbeaussagen, mit denen Unternehmen damit werben, in einigen Jahren besonders klimafreundlich sein zu wollen, obwohl sie es jetzt bei Weitem nicht sind. Solche Werbungen sind in vielen Fällen unzulässig, sodass wir Handel und Industrie auffordern, mit solchen Aussagen nur dann zu werben, wenn ein nachvollziehbarer Ausstiegspfad aus der Verursachung von Treibhausgasemissionen nachgewiesen werden kann.“


DUH vom 09.08.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung, Wirtschaftsrecht

©beebright/fotolia.com

02.09.2024

8 von 10 Unternehmen geben an, von Datendiebstahl, Spionage oder Sabotage betroffen zu sein. Dabei wird China immer mehr zum Standort Nr. 1 für Angreifer.

weiterlesen
Angriffe auf die deutsche Wirtschaft nehmen zu

Meldung

©valerybrozhinsky/fotolia.com

29.08.2024

Ein neuer Mechanismus für den grenzüberschreitenden Datenaustausch soll u.a. die Einhaltung der chinesischen Datengesetze für EU-Unternehmen erleichtern.

weiterlesen
EU und China starten neuen Mechanismus für Datenaustausch

Meldung

©Olivier Le Moal / istockfoto.com

27.08.2024

Mit der neuen Förderung sollen gerade die vielen mittelständischen Produktionsbetriebe bei der Umstellung auf CO₂-arme Verfahren unterstützt werden.

weiterlesen
Neue Förderrichtlinie für die Dekarbonisierung des Mittelstands

Meldung

©number1411/fotolia.com

21.08.2024

Am häufigsten setzen Start-ups auf eine Beteiligung in Form von virtuellen Anteilen (36 %), dahinter folgen Anteilsoptionen sowie reale Anteile mit je 6 %.

weiterlesen
Start-ups setzen verstärkt auf Mitarbeiterbeteiligung

Haben wir Ihr Interesse für WIRTSCHAFT und WETTBEWERB geweckt?

Sichern Sie sich das WuW Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank