• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • DSA: EU-Kommission leitet Verfahren gegen TikTok ein

21.02.2024

Ob TikTok möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstoßen hat, überprüft die Europäische Kommission und hat dazu ein förmliches Verfahren eingeleitet.

Beitrag mit Bild

©jamdesign/fotolia.com

Auf der Grundlage der bisher durchgeführten vorläufigen Untersuchung einschließlich einer Analyse des von TikTok im September 2023 übermittelten Risikobewertungs-Berichts sowie der Antworten von TikTok auf die förmlichen Auskunftsverlangen der Kommission (zu illegalen Inhalten, zum Schutz Minderjähriger und zum Datenzugang) hat die EU-Kommission beschlossen, ein förmliches Verfahren gegen TikTok nach dem Gesetz über digitale Dienste einzuleiten.

Das Verfahren wird sich auf die folgenden Bereiche konzentrieren:

  • Die Einhaltung der DSA-Verpflichtungen in Bezug auf die Bewertung und Abmilderung systemischer Risiken im Hinblick auf tatsächliche oder vorhersehbare negative Auswirkungen, die sich aus der Gestaltung des TikTok-Systems ergeben einschließlich algorithmischer Systeme, die Verhaltenssüchte fördern und/oder sogenannte „Kaninchenloch-Effekte“ verursachen können.
  • Eine solche Bewertung ist erforderlich, um potenzielle Risiken für die Ausübung des Grundrechts auf körperliches und geistiges Wohlbefinden, für die Achtung der Rechte des Kindes sowie für die Auswirkungen auf Radikalisierungsprozesse entgegenzuwirken.
  • Darüber hinaus sind die diesbezüglichen Abhilfemaßnahmen, insbesondere die von TikTok verwendeten Tools zur Altersüberprüfung, um den Zugang Minderjähriger zu ungeeigneten Inhalten zu verhindern, möglicherweise nicht angemessen, verhältnismäßig und wirksam.
  • Die Einhaltung der DSA-Verpflichtungen, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen, um ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz für Minderjährige zu gewährleisten, insbesondere im Hinblick auf Standard-Datenschutzeinstellungen für Minderjährige als Teil des Designs und der Funktionsweise ihrer Empfehlungssysteme;
  • die Einhaltung der DSA-Verpflichtungen zur Bereitstellung eines durchsuchbaren und zuverlässigen Verzeichnisses für die auf TikTok präsentierten Anzeigen;
  • die von TikTok ergriffenen Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz seiner Plattform. Die Untersuchung betrifft mutmaßliche Unzulänglichkeiten beim Zugang von Forschern zu den öffentlich zugänglichen Daten von TikTok, wie in Artikel 40 des DSA vorgeschrieben.

Sollten sich diese Versäumnisse bewahrheiten, würden sie gegen Artikel 34 Abs. 1, 34 Abs. 2, 35 Abs. 1, 28 Abs. 1, 39 Abs. 1 und 40 Abs. 12 DSGVO verstoßen. Die Kommission wird nun vorrangig eine eingehende Untersuchung durchführen. Die Eröffnung des förmlichen Verfahrens greift dessen Ergebnis nicht vor.

Zum Hintergrund

TikTok wurde am 25.04.2023 im Rahmen des EU-Gesetzes über digitale Dienste als sehr große Online-Plattform (Very Large Online Platform, VLOP) eingestuft, nachdem das Unternehmen erklärt hatte,monatlich 135,9 Millionen aktive Nutzer in der EU zu haben. Als VLOP musste TikTok vier Monate nach seiner Ernennung damit beginnen, eine Reihe von Verpflichtungen zu erfüllen, die im DSA festgelegt sind.

Seit dem 17.02.2024 gilt das Gesetz über digitale Dienste für alle Online-Vermittler in der EU.


EU-Kommission vom 19.02.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung, Wirtschaftsrecht

©Zerbor/fotolia.com

10.12.2025

Die vom OLG festgelegten Referenzzinsen gelten laut BGH als fair, ausgewogen und rechtlich zulässig. Sie benachteiligen weder Sparer noch Sparkassen.

weiterlesen
BGH zum Referenzzins für Zinsanpassungen in Prämiensparverträgen

Meldung

©Ekaterina Pokrovsky/fotolia.com

08.12.2025

Das OLG Düsseldorf hat Eurowings verboten, mit CO2-Kompensation zu werben, wenn dadurch der falsche Eindruck einer klimaneutralen Flugreise entsteht.

weiterlesen
OLG Düsseldorf rügt CO2-Werbung von Eurowings

Meldung

©moovstock/123rf.com

05.12.2025

Das OLG Frankfurt/M. stellt klar, dass nicht jede Zahlung aus Moskau unter die EU-Sanktionen fällt. Was zählt, ist der konkrete Einzelfall.

weiterlesen
Russland-Sanktionen: Sparkasse durfte nicht die Auszahlung verweigern

Meldung

©Waldbach/fotolia.com

02.12.2025

Das LG München hat klargestellt, dass auf Betriebs- oder Kundenparkplätzen keine flächendeckende Räum- und Streupflicht besteht.

weiterlesen
Zur Streupflichtverletzung auf dem Betriebsgelände
WuW Zeitschrift plus Datenbank

Haben wir Ihr Interesse für WIRTSCHAFT und WETTBEWERB geweckt?

Sichern Sie sich das WuW Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank