• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Digitaler Euro: EZB startet Vorbereitungsphase

25.10.2023

Der digitale Euro geht in die nächste Phase der Vorbereitung. Die EU-Kommission begrüßt die entsprechende Entscheidung, die der EZB-Rat am 18.10.2023 getroffen hat. Seit Juli 2021 hatte die EZB zentrale Fragen der Gestaltung und Vorbereitung des digitalen Euro bearbeitet.

Beitrag mit Bild

©perfectpixelshunter/123rf.com

In der Vorbereitungsphase wird die EZB nun ihre Analyse der möglichen Gestaltungsoptionen, der Nutzererfahrung und der technischen Lösungen für einen digitalen Euro vertiefen, um sich auf dessen mögliche Entwicklung und Ausgabe vorzubereiten. Die Vorbereitungsphase beginnt am 01.11.2023 und wird voraussichtlich zwei Jahre dauern. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Arbeiten und Analysen kann der EZB-Rat beschließen, auf die Erprobung eines möglichen digitalen Euro hinzuarbeiten.

Digitales öffentliches Geld

Die Arbeit der EZB in der Vorbereitungsphase wird auch in die legislativen Beratungen über den Vorschlag der Kommission zur Schaffung des Rechtsrahmens für einen digitalen Euro einfließen, der im Juni 2023 vorgelegt wurde. Ziel der Rechtsvorschriften ist es, dafür zu sorgen, dass jeder künftige digitale Euro den Menschen und Unternehmen eine zusätzliche Wahl zur digitalen Zahlung mithilfe einer weithin akzeptierten, erschwinglichen, sicheren und widerstandsfähigen Form öffentlicher Gelder überall im Euro-Währungsgebiet bietet.

Ergänzung des Bargelds – kein Ersatz

Ein digitaler Euro würde, wenn er ausgegeben wird, eine Ergänzung zu Bargeld darstellen, das verfügbar und nutzbar bleiben muss. Er soll Bargeld nicht ersetzen. Aus diesem Grund hat die Kommission in ihrem einheitlichen Währungspaket auch einen Legislativvorschlag über das gesetzliche Zahlungsmittel der Euro-Banknoten und -münzen vorgelegt. Die Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Verordnung zur Einführung des digitalen Euro sind im Gange.

Endgültige Entscheidung über Einführung bei der EZB

Sobald die Rahmenvorschriften für den digitalen Euro EU angenommen sind, fällt die endgültige Entscheidung über die Ausgabe des digitalen Euro in die alleinige Zuständigkeit der EZB, die im Einklang mit den Verträgen in völliger Unabhängigkeit handelt.


EU-Kommission vom 19.10.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com

14.01.2025

Das Vergaberechtstransformationsgesetz soll Vereinfachungen umsetzen, von denen gerade junge, kleine und mittlere Unternehmen besonders profitieren würden.

weiterlesen
Gesetzentwurf: Vergaberecht soll vereinfacht werden

Meldung

©Olivier Le Moal / istockfoto.com

06.01.2025

Zum Jahreswechsel gibt es hinsichtlich des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) einige neue zu beachtende Pflichten.

weiterlesen
CO₂-Grenzausgleich: Der Countdown für CBAM läuft

Meldung

©dekanaryas/fotolia.com

20.12.2024

Das Verbot der Beteiligung reiner Finanzinvestoren an einer Rechtsanwaltsgesellschaft ist zulässig, um die anwaltliche Unabhängigkeit zu gewährleisten.

weiterlesen
EuGH bestätigt Verbot von Finanzinvestoren bei Anwaltskanzleien

Meldung

©jirsak/123rf.com

18.12.2024

Das OLG Köln untersagte einer Fluggesellschaft die Werbung mit „CO2-neutral reisen“, da die Kompensation nicht sofort, sondern erst später erfolgte.

weiterlesen
Werbung mit Ausgleichsmaßnahmen zum Klimaschutz

Haben wir Ihr Interesse für WIRTSCHAFT und WETTBEWERB geweckt?

Sichern Sie sich das WuW Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank