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  • Dekarbonisierung: Verbesserte Förderangebote für Unternehmen

12.05.2023

Anfang Mai ist die Novelle zu „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) in Kraft getreten. Das bestehende Förderangebot der EEW wird damit ausgebaut, insbesondere für Kleinst- und Kleinunternehmen optimiert und um ein zusätzliches Modul erweitert.

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©Olivier Le Moal

Mit dem neuen Modul im Förderangebot können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bürokratiearm eine Förderung für den Umstieg von fossilen Brennstoffen auf elektrische Prozesse beantragen. Wichtig sind zudem die Ergänzung von Geothermie als neuer Fördergegenstand und die Ausweitung des erfolgreichen „Förderwettbewerbs“ der EEW.

Neuerungen der Förderrichtlinie

Seit Einführung 2019 hat sich die EEW mit mittlerweile über 17.000 Anträgen pro Jahr als sehr erfolgreiches Förderprogramm etabliert und wird von kleinen, mittleren und großen Unternehmen gleichermaßen in Anspruch genommen. Zu den wesentlichsten Neuerungen der Förderrichtlinie im Bereich Zuschuss und Kredit zählen:

  • Einführung eines neuen, bürokratiearmen Moduls 6: Umstellung von Produktionsanlagen von Gas, Öl oder Kohle auf Strom in kleinen Unternehmen
  • Verbesserung der Förderbedingungen für Elektrifizierung von Prozesswärme in Modul 4
  • neue Förderung von Geothermieanlagen zur Prozesswärmebereitstellung in Modul 2
  • Erhöhung der Förderung für kleine Unternehmen um 10 Prozentpunkte in den Modulen 1 bis 4
  • Einführung eines Bonus bei der Förderung von Transformationskonzepten für Teilnehmende an einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN)

Die Rolle der KfW

Die KfW stellt Kredite mit Tilgungszuschüssen für ambitionierte Vorhaben bereit, die ohne eine Förderung von den Unternehmen nicht umgesetzt werden könnten. Im Vergleich zur „Zuschuss und Kredit“-Variante werden im Förderwettbewerb in einem wettbewerblichen Verfahren die zugelassenen Projektanträge entsprechend ihrer Fördereffizienz gefördert: Je geringer die Förderkosten für eine eingesparte Tonne CO2, desto besser ist die Fördereffizienz und damit die Chance, zu den geförderten Projekten einer Wettbewerbsrunde zu gehören. Im Bereich Förderwettbewerb der Richtlinie gibt es folgende Änderungen:

  • Erhöhung der Maximalförderung von 10 auf 15 Millionen Euro pro Vorhaben
  • Erhöhung des Rundenbudgets von 20 auf 40 Millionen Euro pro Runde
  • Anpassung der Wettbewerbsregeln, um einen Wettbewerb auch bei dem erhöhten Budget sicher zu stellen und die Erfolgschancen zu erhöhen
  • Erhöhung der Rundenanzahl von vier auf sechs pro Jahr zu festen und damit besser planbaren Terminen
  • Verbesserung der Förderbedingungen für Elektrifizierung von Prozesswärme

Förderanträge entsprechend der neuen EEW-Richtlinien können ab sofort beim BAFA für die Zuschussvariante und der KfW für die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss gestellt werden. Anträge für Transformationskonzepte und den Förderwettbewerb können beim Projektträger VDI/VDE-IT gestellt werden.


BMWK vom 01.05.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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