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17.01.2023

Das Bundesministerium der Justiz hat am 16.01.2023 ein Eckpunktepapier zur Stärkung der Gerichte in Wirtschaftsstreitigkeiten und zur Einführung von Commercial Courts veröffentlicht.

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©nito/fotolia.com

„Deutschland ist mit seiner starken Exportkraft ein international führender Wirtschaftsstandort. Mit der Möglichkeit zur Einführung von Commercial Courts wollen wir auch den Justizstandort Deutschland international stärken“, erklärt Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann. „Denn in Zeiten von globalen Lieferketten und internationalem Warenverkehr kommt es immer häufiger auch zu grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten, die auf eine schnelle und professionelle Klärung angewiesen sind. Deshalb wollen wir den Ländern für Streitwerte ab einer bestimmten Schwelle die Einrichtung von Wirtschaftssenaten bei ausgewählten Oberlandesgerichten ermöglichen.“

Wirtschaftssenate bei ausgewählten Oberlandesgerichten

Die Senate sollen so ausgestattet werden, dass sie die Verfahren zügig durchführen, auf Wunsch der Parteien auch auf Englisch und mit Wortprotokoll. Die Wirtschaftssenate werden erstinstanzlich zuständig sein, wenn sich die Parteien auf diesen Gerichtsstand verständigen. Gegen eine Entscheidung der Commercial Courts soll die Revision zum Bundesgerichtshof möglich sein. „Die Veränderungen und zunehmenden Verflechtungen in der Welt beobachten wir nicht, sondern wollen sie aktiv als Chance für unseren Standort und unser Land nutzen“, so Buschmann.

Commercial Courts stärken die Wettbewerbsfähigkeit des Justizstandorts Deutschland

Auf Ebene der Länder wird bereits seit vielen Jahren intensiv über die Errichtung von Commercial Courts in Deutschland beraten. Aufbauend auf diesen Vorarbeiten und unter Berücksichtigung der Entwicklungen in der Justiz in den letzten Jahren soll nun eine weitreichende Öffnung der Wirtschaftsgerichte für die Gerichtssprache Englisch erreicht werden. Zugleich soll den Parteien von großen Wirtschaftsstreitigkeiten ermöglicht werden, spezialisierte Wirtschaftssenate an den Oberlandesgerichten (sog. Commercial Courts) erstinstanzlich anzurufen. Damit wird ein wichtiger Beitrag für die Wettbewerbsfähigkeit des Justizstandorts Deutschland geleistet und eine entsprechende Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.

Das BMJ wird nun auf Grundlage der Eckpunkte einen entsprechenden Referentenentwurf erarbeiten.


BMJ vom 16.01.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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