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07.07.2023

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pitinan/123.rf.com

Personenbezogene Daten, die das ChatGPT betreibende Unternehmen OpenAI sammelt und verarbeitet, unterliegen nach Angaben der Bundesregierung den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Auf eine Frage der AfD-Abgeordneten, ob die Bundesregierung die Sperrung von ChatGPT in Deutschland plane, heißt es in deren Antwort (20/7262), dass die Entscheidung darüber den zuständigen unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden „sowie gegebenenfalls weiteren Behörden nach Sachzuständigkeit“ obliege. ChatGPT jedenfalls unterliegt den Vorgaben von DSGVO und BDSG.

Kein spezieller Schutz vor KI-Cyberkriminalität

Derzeit gebe es keine polizeilichen Präventionsmaßnahmen explizit im Zusammenhang mit der Nutzung von ChatGPT durch private Nutzer, schreibt die Bundesregierung auf die Frage, ob die Bundesregierung Nutzer von ChatGPT vor Cyberkriminalität schützt. Da es sich um eine noch sehr neue Technologie handelt, so die Antwort, wurden bisher keine entsprechenden Straftaten in Verbindung mit der Nutzung von ChatGPT statistisch erfasst.


Dt. Bundestag vom 28.06.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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