20.09.2022

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 16.09.2022 keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ratifizierung des Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten erhoben.

Beitrag mit Bild

©Sehenswerk/fotolia.com

CETA soll den Ausbau der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien vorantreiben. Ziel ist es, Hindernisse des Marktzuganges abzubauen und Wettbewerbsnachteile für europäische und deutsche Unternehmen beim Marktzugang nach Kanada gegenüber anderen Ländern (insbesondere den USA und Mexiko) zu verhindern.

CETA findet bereits vorläufig Anwendung

Nachdem die EU-Kommission auf der Grundlage von Verhandlungsrichtlinien des Rates das Abkommen ausgearbeitet hatte, hat man es 2016 unterzeichnet. Die EU-Mitgliedstaaten hatten bereits vorab unterzeichnet. Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments findet es seit 2017 mit Einschränkungen vorläufig Anwendung. Die vorläufige Anwendung erstreckt sich nur auf solche Bereiche, die in der ausschließlichen Zuständigkeit der Europäischen Union liegen. Von der vorläufigen Anwendung ausgenommen sind u.a. weite Teile des Kapitels über Investitionen sowie Teile des Kapitels zu Finanzdienstleistungen. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Unterzeichnung von CETA gegen seine vorläufige Anwendung blieben erfolglos.

Ratifizierung der EU-Mitgliedstaaten erforderlich

Da die EU für die geregelten Materien keine ausschließliche Kompetenz besitzt, handelt es sich um ein gemischtes Abkommen, bei dem neben der Europäischen Union auch ihre Mitgliedstaaten Vertragsparteien sind. CETA tritt daher erst nach seiner Ratifizierung durch alle Vertragsparteien, also auch alle EU-Mitgliedstaaten, vollständig in Kraft. Das hierzu in Deutschland erforderliche Gesetz bedarf der Zustimmung des Bunderates, weil das Abkommen Verfahrensregeln enthält und insoweit für abweichendes Landesrecht kein Raum ist.

Bundesregierung will sich für Stärkung des EU-Parlaments einsetzen

Die Bundesregierung will CETA unverändert ratifizieren. Sie wird sich allerdings ausweislich der Entwurfsbegründung im Einklang mit den Zielsetzungen des Koalitionsvertrages unverzüglich dafür einsetzen, eine missbräuchliche Anwendung von materiell-rechtlichen Investitionsschutzstandards zu begrenzen. Zudem werde sie sich für eine Stärkung der Rolle des Europäischen Parlaments im Rahmen der regulatorischen Kooperation einsetzen. Das bereits klargestellte Einstimmigkeitserfordernis der EU-Mitgliedstaaten soll ab dem Inkrafttreten des Abkommens durch eine Protokollerklärung verankert werden.

 


Bundesrat vom 16.09.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©liudmilachernetska/123rf.com

23.04.2024

Die abhängig Beschäftigten haben im vergangenen Jahr insgesamt rund 55 Milliarden Stunden gearbeitet – 1991 waren es noch 52 Milliarden, zeigt die DIW-Studie.

weiterlesen
In Deutschland wird so viel gearbeitet wie noch nie

Meldung

©Sondem/fotolia.com

22.04.2024

Klagende müssen zusätzlich zu einem Datenschutzverstoß für ihren jeweiligen Einzelfall einen individuellen Schaden darlegen und beweisen.

weiterlesen
Erste Entscheidungen zu Datenschutz-Klagen gegen Facebook

Meldung

dmitrydemidovich/123rf.com

17.04.2024

Die neue Verordnung wird den derzeitigen Energiemarkt in einen Markt umwandeln, der hauptsächlich auf zwei Quellen basiert – grüner Strom und grüne Gase.

weiterlesen
Reformen für einen nachhaltigeren EU-Gasmarkt

Meldung

©olando/fotolia.com

16.04.2024

Die Euro-7-Verordnung enthält Vorschriften für die Abgasemissionen von Straßenfahrzeugen, aber auch für andere Emissionsarten wie Reifenabrieb und Bremspartikelemissionen.

weiterlesen
Euro 7: Neue Vorschriften über Emissionsgrenzwerte für Pkw und Lkw

Haben wir Ihr Interesse für WIRTSCHAFT und WETTBEWERB geweckt?

Sichern Sie sich das WuW Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank