• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bundestag billigt Gesetz zum Hinweisgeberschutz

20.12.2022

Die Bundesregierung will einen besseren Hinweisgeberschutz in Deutschland ermöglichen. Sog. Whistleblower verdienen Schutz vor Benachteiligungen. Das entsprechende Gesetz hat der Bundestag nun beschlossen.

Beitrag mit Bild

©Imillian/fotolia.com

Die Koalitionsparteien hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die sogenannte EU‐Whistleblower‐Richtlinie rechtssicher und praktikabel umzusetzen. Die Bundesregierung hat diese Umsetzung mit einem Gesetzentwurf für einen besseren Hinweisgeberschutz auf den Weg gebracht. Hintergrund ist, dass Beschäftigte in Unternehmen und Behörden Missstände oftmals als Erste wahrnehmen. Ihre Hinweise können dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Sie verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen oder sie davon abschrecken können.

Wichtigste Ziele des Gesetzentwurfes

  • Gesetzlicher Rechtschutz für alle hinweisgebenden Personen
  • Vertrauensschutz durch diskrete Behandlung der Identität und der Meldung hinweisgebender Personen
  • Verbot von ungerechtfertigten Benachteiligungen wie Kündigung, Abmahnung, Versagung einer Beförderung oder Mobbing
  • Einrichtung von internen und externen Meldestellen, an die sich die Hinweisgebenden wenden können, um Rechtsschutz erhalten zu können
  • Vermeidung von Haftungsansprüchen und Imageschäden für Unternehmen und Behörden

Haftungsansprüche und Reputationsschäden vermeiden

„Das neue Gesetz schützt aber auch Unternehmen und Behörden selbst“, erklärt Bundesjustizminister Marcus Buschmann und betonte hinsichtlich der Wirkung des Vorhabens: „Durch frühzeitiges Einschreiten lassen sich Haftungsansprüche und Reputationsschäden vermeiden, die mit einer späteren externen Aufdeckung möglicherweise verbunden wären.“

Der Bundestag hat nun ein entsprechendes Gesetz mit einer Ergänzung beschlossen. Danach sollen die Schutzmechanismen auch für Meldungen gelten, die sich auf Äußerungen von Beamtinnen und Beamten beziehen, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen. Damit nimmt das Parlament ausdrücklich Bezug auf die Diskussion um den Umgang mit sog. Reichsbürgern im öffentlichen Dienst.


Bundesregierung vom 16.12.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Eisenhans/fotolia.com

25.04.2024

Die neuen EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche enthalten verschärfte Überwachungsbestimmungen sowie eine EU-weite Obergrenze von 10.000 € für Barzahlungen.

weiterlesen
EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche verabschiedet

Meldung, Wirtschaftsrecht

©liudmilachernetska/123rf.com

23.04.2024

Die abhängig Beschäftigten haben im vergangenen Jahr insgesamt rund 55 Milliarden Stunden gearbeitet – 1991 waren es noch 52 Milliarden, zeigt die DIW-Studie.

weiterlesen
In Deutschland wird so viel gearbeitet wie noch nie

Meldung

©Sondem/fotolia.com

22.04.2024

Klagende müssen zusätzlich zu einem Datenschutzverstoß für ihren jeweiligen Einzelfall einen individuellen Schaden darlegen und beweisen.

weiterlesen
Erste Entscheidungen zu Datenschutz-Klagen gegen Facebook

Meldung

dmitrydemidovich/123rf.com

17.04.2024

Die neue Verordnung wird den derzeitigen Energiemarkt in einen Markt umwandeln, der hauptsächlich auf zwei Quellen basiert – grüner Strom und grüne Gase.

weiterlesen
Reformen für einen nachhaltigeren EU-Gasmarkt

Haben wir Ihr Interesse für WIRTSCHAFT und WETTBEWERB geweckt?

Sichern Sie sich das WuW Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank