• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bundesregierung stärkt Justizstandort Deutschland

23.08.2023

Sonderabgabe für Einwegkunststoff ab 2024

©momius/fotolia.com

Die Bundesregierung hat am 16.08.2023 den Regierungsentwurf zur Stärkung des Justizstandorts Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit (kurz: „Justizstandorts-Stärkungsgesetz“) beschlossen.

Deutschland ist ein führender Wirtschaftsstandort für internationale Unternehmen. Nun soll auch der Justizstandort Deutschland in diesem Bereich gestärkt werden. Unternehmen sollen in großen Wirtschaftsstreitigkeiten schnell Rechtssicherheit erhalten. Bislang erschwert der dreistufige Instanzenzug zügige rechtskräftige Entscheidungen und es gibt nur begrenzte Möglichkeiten für eine Verhandlungsführung in englischer Sprache. Das soll sich nun ändern. Um dies zu erreichen, sieht der Regierungsentwurf im Wesentlichen folgende gesetzliche Maßnahmen vor:

1. „Commercial Chambers“ bei den Landgerichten

Die Länder sollen vorsehen können, dass bestimmte Wirtschaftsstreitigkeiten an ausgewählten Landgerichten vor sog. Commercial Chambers geführt werden. Das Verfahren einschließlich der Entscheidung kann vollständig in englischer Sprache geführt werden. Voraussetzung ist, dass sich die Parteien auf die Verfahrenssprache Englisch einigen oder die beklagte Partei dem nicht widerspricht.

2. „Commercial Courts“ bei den Oberlandesgerichten

Die Länder sollen für große privatrechtliche Wirtschaftsstreitigkeiten ab einem Streitwert von einer Million Euro erstinstanzliche Spezialsenate bei ihren Oberlandesgerichten einrichten dürfen („Commercial Courts“). Auch hier kann das Verfahren vollständig in englischer Sprache stattfinden.

Zudem sind weitere Maßnahmen vorgesehen, die für eine schnelle und effiziente Verhandlungsführung sorgen: Die Commercial Courts sollen mit spezialisierten Richterinnen und Richtern besetzt werden, die über sehr gute Sprachkompetenzen verfügen und Zugriff auf moderne technische Ausstattung in den Gerichten haben. Zudem ist unter anderem ein frühzeitiger Organisationstermin vorgesehen, um den Sach- und Streitstoff zu systematisieren, abzuschichten und um Vereinbarungen zu einem Verfahrensfahrplan zu treffen.

3. Revision zum Bundesgerichtshof

Gegen eine erstinstanzliche Entscheidung der Commercial Courts soll die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) stets zulässig sein. Eine umfassende Verfahrensführung in englischer Sprache soll – im Einvernehmen mit dem zuständigen Senat des BGH – auch in der Revision möglich sein.

4. Übersetzung, Geschäftsgeheimnisse und Öffentlichkeit

Die englischsprachigen Entscheidungen der Commercial Chambers, der Commercial Courts und des BGH sollen zur Unterstützung der Rechtsfortbildung auch in deutscher Sprache veröffentlicht werden.

Die Verfahrensregelungen nach dem Geschäftsgeheimnisschutzgesetz sollen auf den gesamten Zivilprozess ausgeweitet werden. Künftig soll der Schutz von Geschäftsgeheimnissen bereits auf den Zeitpunkt der Klageerhebung vorverlegt werden. Die als geheimhaltungsbedürftig eingestuften Informationen sollen außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens nicht genutzt oder offengelegt werden dürfen.

5. Videoverhandlungen

Die Bundesregierung hat bereits einen Regierungsentwurf zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten vorgelegt. Damit sollen insbesondere die bereits bestehenden zivilprozessualen Möglichkeiten zur Durchführung von Videoverhandlungen und Videobeweisaufnahmen flexibilisiert und erweitert werden. Auch in Verfahren vor den Commercial Chambers bzw. Commercial Courts kann Videokonferenztechnik künftig verstärkt eingesetzt werden.


BMJ vom 16.08.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


LKW, Transport
Meldung

©candy1812/fotolia.com

25.09.2023

Ein von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf zur Änderung der mautrechtlichen Vorschriften (20/8092) sieht eine Ausweitung der Maut-Pflicht auf Lastkraftwagen mit mehr als 3,5 Tonnen vor. Von der Mautpflicht ausgenommen werden sollen Fahrten von Handwerkern oder Personen mit handwerksähnlichen Berufen mit Fahrzeugen von weniger als 7,5 Tonnen. Massive Mehreinnahmen durch Kohlenstoffdioxid-Differenzierung Die Kohlenstoffdioxid-Differenzierung sei eine wichtige

Ausweitung der Maut-Pflicht für Lastkraftwagen
Greenwashing, ESG, Nachhaltigkeit, green, bio
Meldung

©jirsak/123rf.com

21.09.2023

Wie nachhaltig eine Anlage ist und welche Informationen Finanzintermediäre (wie z. B. Vermögensverwalter) den Anlegern vermitteln müssen, legt die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzwesen (SFDR) fest. Sie gilt seit März 2021, soll für mehr Transparenz auf dem Markt sorgen und Anlegern ermöglichen, fundierte Entscheidungen zu treffen. Die Europäische Kommission hat nun eine gezielte Konsultation

Nachhaltige Finanzentscheidungen: Neue EU-Konsultationen
Investition, Umwelt, Umweltschutz, Wachstum, Öko, Geld
Meldung

©AndreyPopov/fotolia.com

18.09.2023

Es gibt in Deutschland eine wachsende Zahl von Unternehmen, die als Gemeinwohlorientierte Unternehmen und Social Start-ups den Fokus ihres Unternehmenszwecks auf die Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen legen, sei es mit ökologischem Schwerpunkt, sozialem – oder auch beidem. Allein bei den Start-ups zählen sich laut dem jüngsten Monitor des deutschen Start-up-Verbands 40 % dem Gemeinwohlorientierten Unternehmertum zu.

Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen

Haben wir Ihr Interesse für WIRTSCHAFT und WETTBEWERB geweckt?

Sichern Sie sich das WuW Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank